12 Jahre Haft wegen versuchten Totschlags

21.01.10

Mosbach. Ein geständiger Angeklagter wurde heute durch das Schwurgericht unter dem Vorsitz von Richter Dr. Ganter am Landgericht Mosbach zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt.

Der 24-jähriger Mann hatte Ende August 2009 seine damals 18 Jahre alte Ex-Freundin in Diedesheim mit mehreren Messerstichen schwer verletzt. Der türkischstämmige Mann hatte der Frau, die sich wenige Tage zuvor von ihm trennte, in der Fußgängerunterführung, die vom „Oberen Herrenweg“ zur „Steige“ führt,


auf ihrem Weg von der Arbeit aufgelauert und mit einem Messer mehrfach auf sie eingestochen. Danach flüchtete der Täter mit einem Fahrrad. Trotz der schweren Verletzungen gelang es der Frau, über Handy den Rettungsdienst zu verständigen. Durch eine Notoperation wurde das Leben des Opfers gerettet. Des Weiteren wurde dem Angeklagten vorgeworfen seine damalige Freundin im Mai ider Juni bereits gewürgt zu haben. Am 23.08.2009 hat er sie darüber hinaus genötigt und geschlagen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren wegen versuchten Mordes beantragt. Diesem Antrag hatte sich die Nebenklage angeschlossen. Die Verteidigerin beantragte  die Verurteilung wegen versuchten Totschlags und stellte im Übrigen keinen konkret bezifferten Antrag. Insgesamt wurden zehn Zeugen und zwei Sachverständige gehört. Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.

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