Aglasterhausen erstellt Lärmaktionsplan

Aglasterhausen. (pm) Die Gemeinde Aglasterhausen erstellt nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung vom 26. September 2002, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. November 2005 einen Lärmaktionsplan.

Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans umfasst die bebauten Bereiche entlang der Bundesstraße B 292 sowie an der Landesstraße L 590 (Helmstadter Straße) zwischen der Einmündung der Hauptstraße und dem Anschluss an die B 292.

Aufgrund der hohen Lärmbelastungen in den oben genannten Bereichen, die sich aus den aktuellen Lärmkarten des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Messungen Baden-Württemberg (LUBW) ergeben haben, ist die Aufstellung eines Lärmaktionsplans erforderlich geworden. Primäres Ziel des Lärmaktionsplans ist die Entwicklung eines Maßnahmenkonzepts zur Minderung der Belastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm und zum Schutz ruhiger Gebiete.




Für die Bevölkerung besteht die Möglichkeit durch schriftliche Eingaben an die Gemeindeverwaltung Aglasterhausen, Am Marktplatz 1, 74858 Aglasterhausen bereits an der Erstellung des Aktionsplans (z.B. durch Vorschläge zu Lärmschutzmaßnahmen etc.) mitzuwirken. Im weiteren Verfahren wird der Entwurf des Aktionsplans nach vorheriger Bekanntmachung öffentlich ausgelegt werden. Es besteht dann nochmals die Möglichkeit, zum Aktionsplan Stellungnahmen und Anregungen schriftlich vorzubringen.

Das Verfahren wird voraussichtlich bis Herbst 2014 abgeschlossen werden.

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