
Mosbach. (pm) Die Staatsanwaltschaft Mosbach wirft einem 38-jährigen Angeklagten deutscher Staatsangehörigkeit vor, am 23.02.2014 im Internet 100 Gramm des synthetischen Cannabinoids JWH-122 zum Preis von 346,05 Euro und Ende Februar im Internet 100 Gramm des synthetischen Cannabinoids UR 144 zum Preis von 1.000 Euro bestellt zu haben. Die Betäubungsmittel hätten jeweils einen Reinheitsgehalt von mindestens 85 % gehabt und seinen aus dem Ausland an die Wohnanschrift des Angeklagten im Neckar-Odenwald-Kreis geliefert worden. Der Angeklagte habe nicht die für den Umgang mit Betäubungsmitteln erforderliche Erlaubnis besessen.
Das Strafverfahren wegen Verbrechens gegen § 30 BtMG vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Mosbach findet am 19.02.2016, um 8.30 Uhr, statt.
Die Große Schwurgerichtskammer ist mit dem Vizepräsidenten Dr. Alexander Ganter, zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt.