Faunistische und floristische Kartierungen

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Symbolbild

Mosbach. (pm) 2018 werden faunistische und floristische Kartierungen durchgeführt. Die ausschließlich im Außenbereich stattfindenden Kartierungen werden ab Mitte April bis Ende August 2018 stattfinden.

Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.

Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierern als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten
(§ 52 NatSchG).

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