Beerdigungen werden teurer

(Foto: pm)
Mudau. (lm) „Die Gemeinde Mudau ist eine Personenvereinigung mit vom Gesetz anerkannter Selbständigkeit und gilt im Rechtsraum als juristische Person. Diese ist Träger von Rechten und Pflichten, hat Vermögen, kann als Erbe eingesetzt werden, in eigenem Namen klagen und verklagt werden“, so die vereinfachte Definition einer juristischen Person, die sich auch bei eingetragenen Vereinen, Stiftungen, Aktiengesellschaften oder Genossenschaften wieder findet.

Mit dieser, für einige Gemeinderatsmitglieder „unverdaulichen“ Thematik, mussten sich die Mudauer Gemeinderäte in ihrer ersten öffentlichen Sitzung im neuen Jahr in der Odenwaldhalle auseinandersetzen und diese dazu noch im Rahmen des Europäischen Rechts in einen Kontext setzen. Hilfen und Informationen lieferte dabei eine fachliche Orientierung durch Roman Bagschik von der Firma Schüllermann Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH.

Er erläuterte, was auf die Kämmerei der Gemeinde zukommt aufgrund einer Steuerrechtsänderung bundesweit. Demnach müssen Kommunen Leistungen, die auch ein Unternehmen leisten kann, ab sofort mit Umsatzsteuer anbieten, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Es erhöhen sich also unternehmerische Tätigkeiten für den Endverbraucher um die Umsatzsteuer, aber dafür kann auch aus den Eingangsleistungen kann die Vorsteuer abgezogen werden.

In der Praxis betrifft das nicht nur Feste von Feuerwehr, Schule oder Kindergarten, sondern auch beispielsweise Wanderkartenverkauf der Gemeinde. Roman Bagschik prophezeite abschließend, dass diese Gesetzesänderung eine erhebliche Mehrbelastung für die Gemeindeverwaltung, insbesondere die Kämmerei, bedeute.

Das Verständlichste an diesem Tagesordnungspunkt war sicherlich die gemeindliche Beschlussempfehlung „Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur Kenntnis“.

Wesentlich verständlicher gestaltete sich dagegen die nun beschlossene Änderung der letztmalig 2017 durchgeführten Neukalkulation der Friedhofsgebühren, mit der eine Kostendeckung von 70 Prozent erreicht werden soll und die von Joachim Kunert vorgestellt wurde.

Mit Wirkung zum 01. Februar dieses Jahres werden als Verwaltungsgebühren erhoben. Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals 20 Euro (bislang 10 Euro), Zustimmung zur Ausgrabung von Verstorbenen und Gebeinen bei Kindern bis sechs Jahre 50 Euro (bislang 25 Euro) und Personen über sechs Jahre 100 Euro (bislang 50 Euro).

Dass Sterben kein billiges Ereignis ist, dokumentiert sich in den drastisch erhöhten Grabrechtsgebühren und der Benutzung der Friedhofskapelle (350 Euro, bislang 200 Euro). Die Bestattungsgebühren blieben dagegen unverändert. Bei Inanspruchnahme von Leichenträgern je Träger sind 47,60 Euro, Abgrenzungsplatten mit Verlegung 97 Euro, Abgrenzungsplatten ohne Verlegung in Reisenbach je Grabstätte 46 Euro zu entrichten.

Die Gebühren für das Abräumen eines Einzelgrabes mit Entsorgung der Grabanlagen betragen künftig 450 Euro (bislang 200 Euro), für das Abräumen eines Doppelgrabes mit Entsorgung der Grabanlagen 490 Euro (bislang 350 Euro), das Abräumen eines Dreifachgrabes mit Entsorgung der Grabanlagen 530 Euro (bislang 400 Euro) und für das Abräumen eines Urnengrabes 230 Euro.

Gleichzeitig beschloss der Gemeinderat die Neufassung der Friedhofsatzung zum 01. Februar 2022. Unter dem Punkt Bauanträge stimmte das Gremium der Errichtung von acht Parkplätzen in der Pfaffengasse ebenso zu wie dem Abriss der restlichen Gebäude im Areal des ehemaligen Sägewerks Link.

(Foto: Liane Merkle)

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