
Erdaufschüttungen und der neue Naturlehrpfad der Golfanlage. (Foto: Liane Merkle)
Mudau. (lm) Mit insgesamt 12 Tagesordnungspunkten hatten sich die Mitglieder des Mudauer Gemeinderates während der letzten Sitzung vor der Sommerpause zu beschäftigen.
Darunter auch die Kostenfeststellung für die Erschließung des Baugebietes „Rumpfener Buckel“ mit zwei Bauabschnitten und inklusive der Bepflanzung mit einer Gesamtsumme von 3.172.148 Euro.
In Anlehnung an die Beschlüsse der zweiten Änderung des Bebauungsplanes „Golfplatz Mudau“ wurde die Satzung mit 6:4 Stimmen abgelehnt. Die inzwischen eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange aus der erneuten Offenlegung als Bebauungsplan „Golfplatz Mudau 2. Änderung“ hätten keine wesentlichen Änderungen beinhaltet, die eine erneute Offenlegung erfordert hätten, so die Sitzungsvorlage von Hauptamtsleiterin Bianca Groß und H. Langer vom Ing.-Büro für Kommunalplanung Mosbach.
Dem widersprach Gemeinderat Andreas Schölch, der gravierende Abweichungen aufführte wie Schwarzbau und unglaubliche Mengen Erdaushub. Er kritisierte, dass es unsinnig sei, einen Bebauungsplan nachträglich an Gegebenheiten anzupassen, darüber hinaus seien Erdauffüllungen in der erfolgten Menge immer und in ganz Deutschland genehmigungsfähig.
Die Hauptamtsleiterin aber meinte, dass alle Erdauffüllungen von mehreren Fachbehörden geprüft und genehmigt seien. Bürgermeisterstellvertreter Christian Hört erinnerte daran, dass die Gemeinde nicht für das Baurecht, sondern nur für den Bebauungsplan zuständig sei.
Doch auch Gemeinderat Klaus-Dieter Klopsch merkte an, dass sich der Golfplatz mit seiner kompletten Bebauung derzeit komplett anders präsentiert als es im Bebauungsplan steht.
Die dritte Änderung und Erweiterung für den Bebauungsplan „Industriegebiet“ Mudau soll der ortsansässigen Firma LeuBe Zeltlogistik OHG Erweiterungsmöglichkeiten ihrer Betriebsfläche sowie den Bau eines weiteren Gebäudes ermöglichen. Der Gemeinderat beschloss die Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und billigte den Entwurf des dieses Bebauungsplans.
Bürgermeister Dr. Norbert Rippberger zum geplanten Sanierungsgebiet „Ortskern II“ in Mudau: „Die Gemeinde Mudau ist schon seit vielen Jahren im Rahmen der Stadterneuerung aktiv. Um an die bisherigen Erfolge anzuknüpfen und nachhaltige Verbesserungen für den Hauptort zu erzielen, wurde 2021 für das Gebiet „Ortskern II“ ein gebietsbezogenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept als Grundlage für eine Antragstellung zur Aufnahme in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung erstellt.
Die Aufnahme des Gebiets „Ortskern II“ in das Landessanierungsprogramm erfolgte durch Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Der Förderzeitraum erstreckt sich zum 30. April 2031. Das Bewilligungsvolumen liegt bei 1.000.000 Euro“.
Mit den Beratungsleistungen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme wurde nun die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung beauftragt damit mit den vorbereitenden Untersuchungen begonnen werden kann.
Kämmerin Marianne Neubauer stellte den Haushaltszwischenbericht vor, den der Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis nahm.
Danach widmete sich das Gremium mit der notwendigen Erweiterung des Platzangebotes für Ü3-Kindergartenplätze. Als Provisorium (ca. 5 Jahre Laufzeit) sollen dabei Module zu einem „Containerdorf“ im Bereich der Grundschule in Mudau zusammengestellt und so Platz für 50 Betreuungsplätze Ü3 geschaffen werden.
Neben den Planungen für einen Kindergartenneubau sollen nun nach dem Willen des Gemeinderates die erforderlichen Ausschreibungen für die Container, Ausstattung, Erschließung und Bauarbeiten erfolgen. Die Kostenberechnung des Büros Wolfram Architekten aus Buchen hierzu wurde zur Kenntnis genommen und die Architektenleistungen werden mit einem Pauschalpreis in Höhe von 95.000 Euro vergütet.
Die Leistungen für die Brandschutztechnische Stellungnahme wurde für 3.974,60 an das Ing.-Büro Benz GmbH & Co KG aus Tauberbischofsheim, für die Tragwerksplanung an das Büro Harald Neuwirth aus Buchen zum Pauschalpreis von 1.190 Euro und die erforderlichen Umbauarbeiten an der Wasserleitung durch die Stadtwerke Buchen GmbH & Co. KG für 7.662,54 Euro vergeben.
Die Ing.-Leistungen für die Kanalsanierung erhielt das Ing.-Büro Sack & Partner aus Adelsheim für voraussichtlich 5.590 Euro brutto. Dem erforderlichen Bauantrag für das Containerdorf für aktuelle Gesamtkosten in Höhe von rd. 1,6 Mio. Euro in Form einer Teilbaufreigabe wurde nach einigen Diskussionen zugestimmt, ebenso wie der der Finanzierung des Containerdorfes als außerplanmäßige Ausgabe.
Die Lieferzeit wird aktuell mit 15 Wochen angegeben und die Zeit drängt. Weiter beschlossen wurde eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 22/23 um 3,9 Prozent. Gleiches gilt auch für die verlässliche Grundschulbetreuung.