Katzenbuckel-Funkmast im Landtag

22.01.10

Stuttgart/Waldbrunn. Auf Initiative der Grünen Neckar-Odenwald startete der Landtagsabgeordnete Uli Sckerl aus Weinheim, der in seiner Fraktion für alle Fragen rund um Mobilfunk und Elektrosmog zuständig ist im Zusammenhang mit dem geplanten Funkmast am Katzenbuckel eine sogenannte „Kleine Anfrage“ an die Landesregierung. Diese muss innerhalb von drei Wochen beantwortet werden. Sobald die Antworten vorliegen, wird Sckerl zu einem Ortstermin am Katzenbuckel erwartet.


Wir dokumentieren die Anfrage im Wortlaut:

Einführung des Digitalfunks; Funkmast auf dem Katzenbuckel

Ich frage die Landesregierung:

  1. Trifft es zu, dass im Rahmen des Aufbaus des BOS-Digitalfunk-Netzes im Neckar-Oden­wald-Kreis ein Standort für einen Funkmast auf, bzw. direkt neben der Kuppe des Katzenbuckels mit Zustimmung des Landes sein soll?
  2. Wie hoch soll der Funkmast werden, im Vergleich zu den Höhen des Steinturms auf der Kuppe des Berges und zu den umliegenden Baumbeständen?
  3. Wie beurteilt Sie die Tatsache, dass ein Funkmast auf dem Katzenbuckel in ein Naturdenkmal und Landschaftsschutzgebiet implementiert werden würde, unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus den angestellten Prüfungen (wie z.B. FFH-Vorprüfung; Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung; Artenschutz)?
  4. Welche Alternativstandorte wurden mit welchem Ergebnis geprüft?
  5. Wie ist der derzeitige Stand der Sendevernetzung im Landkreis Neckar-Odenwald und der digitalen Anbindung in die Nachbarkreise?
  6. Hat die Standortgemeinde Waldbrunn das Einvernehmen erteilt und einen Gestattungsvertrag abgeschlossen?

Begründung:

In Print – und Funkmedien wird derzeit über Pläne der zuständigen Bundesanstalt berichtet, die mit Unterstützung des Landes einen 50 Meter hohen Funkmast ausgerechnet auf der Spitze eines Odenwälder Wahrzeichens, dem Katzenbuckel errichten will. Der geplante Standort würde ein wichtiges Naturdenkmal nachhaltig beeinträchtigen und zudem in einem Landschaftsschutzgebiet implementiert werden. Bisher bekannt gewordene Argumentationen für diesen Standort legen nahe, der Digitalfunk brauche hier unbedingt die höchste Erhebung weit und breit, um auch nur annähernd empfangs- und sendefähig zu sein. Das ist angesichts des technischen Entwicklungsstandes des BOS Digitalfunks sicher nicht der Fall. Bei einem derart herausragenden Interessenskonflikt muss es möglich sein, einen anderen Standort zu realisieren, der erheblich weniger störend in die Landschaft eingreift. Da das Land Baden-Württemberg letztlich das Zustimmungsverfahren durchführen wird, hat die Landesregierung hinreichende Möglichkeiten, u.a. im Rahmen des Projekts „BOS-Digitalfunk BW“ einen anderen Standort zu realisieren.

Uli Sckerl

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