Neues Förderprogramm gegen Landarztmangel

Grün-Rot machet den Beruf des Landarztes für junge Menschen attraktiver und unterstützet sie bei einem Wechsel auf das Land

Ein Hausarzt kann künftig bis zu 30.000 Euro Landesförderung in Baden- Württemberg erhalten, wenn er sich in einer ländlichen Gemeinde ohne Arzt niederlässt. Mit dem neu gestalteten Förderprogramm „Landärzte“, soll die ambulante hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum auch in Zukunft sichergestellt werden und der Beruf des Hausarztes auf dem Land gerade auch für junge Menschen attraktiver gemacht und einen Wechsel in den ländlichen Raum finanziell unterstützt werden, wie die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen Charlotte Schneidewind-Hartnagel heute mitteilte.


Das Förderprogramm ist mit knapp zwei Mio. Euro ausgestattet und richtet sich insbesondere an Fachärzte für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendärzte so- wie hausärztlich tätige Internisten. Für eine Förderung stehen je Antragsteller zwischen 10.000 und 30.000 Euro als Landeszuschuss zur Verfügung. Die genaue Summe ist davon abhängig, wie ausgeprägt der Arztmangel in dem jeweiligen Fördergebiet ist, ob es also bereits heute akut zu Versorgungsengpässen kommt oder ein Arztmangel erst in absehbarer Zeit zu erwarten ist.

Es muss auch sichergestellt sein, dass in dem Stadt- und Landkreis Neuzulassungen von Hausärzten überhaupt zulässig sind. Die Höhe der Förderung richtet sich zudem danach, ob der Landarzt bzw. die Landärztin einen vollen oder nur einen partiellen Versorgungsauftrag übernehmen möchte.


Schneidewind-Hartnagel: “Auch im Ländlichen Raum muss die ärztliche Versorgung für die Bevölkerung gesichert werden. Um die Attraktivität einer Gemeinde zu erhöhen braucht es eine gute ärztliche Infrastruktur, mit diesem Programm tragen wir dazu bei.“

Die Antragsunterlagen, den Projektleitfaden und eine Übersicht der Fördergebiete können vom 09. Juli 2012 an auf der Homepage des Sozialministeriums abgerufen werden. Frühester Förderzeitpunkt ist August 2012. Das Programm läuft zunächst bis zum 31. Dezember 2016.

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