
(Symbolbild – Pixabay)
Mosbach. Im Strafverfahren vor der Vierten Schwurgerichtskammer des Landgerichts Mosbach unter Vorsitz von Richter Dr. Alexander Ganter heute wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt.
Die Kammer hielt es für erwiesen, dass der heute 58-jährigen Angeklagten, am 13.07.2012 die zu diesem Zeitpunkt 30-jährige Patientin im Krankenhaus in Buchen als Chefarzt operiert und eine in der Operationsplanung nicht ausgewiesene Hemihepatektomie vorgenommen hat, über die, wie der Angeklagte gewusst habe, die Patientin nicht aufgeklärt gewesen war.
Bei der Operation hat der Angeklagte gegen ärztliche Behandlungsregeln oder gegen gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen, was er habe erkennen müssen. Der operative Eingriff gestaltete sich derart dramatisch, dass die Patientin in die Uniklinikum Mannheim verlegt werden musste, wo sie am 19.07.2012 aufgrund der durch den Angeklagten verursachten Schäden verstorben ist.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung auszusetzen ist, und die Verhängung einer Geldauflage von 50.000 Euro beantragt.
Die Verteidigung hatte ein Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung beantragt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.