Pfarrer muss vier Jahre ins Gefängnis

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

Landgericht Mannheim verurteilt ehemaligen Dekan wegen Veruntreuung

Mannheim. (pef) Ein Priester der Erzdiözese Freiburg ist am Montag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Mannheim sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Pfarrer und Dekan etwa 228.000 Euro zum Schaden mehrerer kirchlicher Einrichtungen veruntreut hat.

Erzbischof Stephan Burger bedauert, dass ein Priester der Erzdiözese Freiburg kirchliche Institutionen erwiesener Maßen erheblich geschädigt hat: „Er hat nicht nur materiellen Schaden verursacht, sondern auch massiv das Vertrauen seiner Mitarbeitenden missbraucht. Es schmerzt mich, dass ein Priester unserer Erzdiözese zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, aber Recht und Gesetz müssen auch im Raum der Kirche gelten. Deshalb bin ich froh, dass die Angelegenheit durch das gerichtliche Verfahren nun aufgearbeitet wurde.“

Die Erzdiözese Freiburg hatte im vergangenen November in Abstimmung mit dem Dekanat, der örtlichen Kirchengemeinde, dem örtlichen Caritasverband, dem Diözesancaritasverband, und der Katholischen Sozialstation vor Ort Anzeige gegen den Mitarbeiter erstattet.

Dies war nötig geworden, nachdem sich aus einem Prüfungsbericht des Erzbischöflichen Rechnungshofs der Verdacht ergeben hatte, dass der ehemalige Dekan sich möglicherweise persönlich bereichert hat. Der Rechnungshof der Erzdiözese hatte das Dekanat und weitere Rechtsträger überprüft, nachdem Ende 2015 Hinweise auf Fehlverhalten eingegangen waren. Seit Dezember 2017 befand sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft.

Ein kirchenrechtliches Verfahren gegen den Priester wurde bereits eingeleitet.

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