Mehr Giftmüll in Heilbronner Bergwerk

(Symbolbild – Elias Sch./Pixabay)

BI GegenGift Heilbronn/UnterLand kritisiert Fehlen von Bürgerbeteiligung

Heilbronn. (pm) Laut BI GegenGift Heilbronn/UnterLand wird Giftmüll im Bergwerkskomplex Heilbronn/Kochendorf der südwestdeutschen Salzwerke AG in zwei verschiedenen Rechtsverhältnissen deponiert: ein Teil als so genannter Versatz nach Bergrecht, der andere Teil als Sondermüll nach Abfallrecht. Die Unterscheidung ist künstlich, hat aber erhebliche Auswirkungen auf das Genehmigungsverfahren, betont die Bürgerinitiative.

Am Montag teilte die Landesbergdirektion in Freiburg mit, dass sie die Verfüllung von Bergwerksbereichen unter Heilbronn-Biberach, Heilbronn-
Kirchhausen und Leingarten genehmigt wurde. Etwa 30 Millionen Kubikmeter Hohlräume sollen zum überwiegenden Teil mit Giftmüll gefüllt werden, zum Beispiel in Form von „Schlacken und Rückständen aus der Rauchgasreinigung von Verbrennungsanlagen, Gießereialtsande“ und belasteten „Baurestmassen wie Böden und Bauschutt“, teilt die Bürgerinitiative heute mit. Beginnen soll die weitere Deponierung in den Jahren 2023 oder 2024.

Begründet wird die Verfüllung mit der Stabilisierung des Bergwerks, die Motivation dürfe aber vor allem in den vielen Millionen Euro erwarteter Einnahmen liegen, so die Vertreter der BI GegenGift Heilbronn/UnterLand. Die Hauptbesitzer Stadt Heilbronn und Land Baden-Württemberg erhalten dadurch jährlich eine hohe Dividende.

Die BI GegenGift Heilbronn/UnterLand kritisiert, dass die Genehmigung nach Bergrecht erteilt wurde: „Das Bergrecht gehört längst abgeschafft, weil es dem Bergbau Sonderrechte gegenüber dem Umwelt- und Gesundheitsschutz gibt, nicht ausreichend auf Nachhaltigkeit setzt und demokratische Rechte wie die Bürgerbeteiligung aushebelt. Zudem ist es nicht akzeptabel, dass auch die Vorgaben des Abfallrechts umgangen werden, indem man die Giftmülldeponierung als Verwertung deklariert.“

Bürgerbeteiligung gehöre als qualitätssichernder Faktor in jedes Genehmigungsverfahren. Und wenn das Land gleichzeitig Besitzer, Genehmigungsbehörde und Aufsicht ist, und auch die Stadt Heilbronn die Dividende höher hänge als Gesundheits- und Umweltschutz, dann sei die Bürgerbeteiligung doppelt wichtig. „Die Genehmigung nach Bergrecht ohne wirksame Bürgerbeteiligung ist ein grober Fehler“, schließt die Mitteilung der BI GegenGift Heilbronn/UnterLand.

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