Osterburken. (ots) Am Sonntag waren in Osterburken zwei Verkehrsteilnehmer mit hohem Alkoholgehalt im Blut unterwegs. Kurz vor 12 Uhr befuhr ein 45-Jähriger mit seinem Ford Fiesta die Rosenberger Straße in Fahrtrichtung Rosenberg.
Zwischen einer Tankstelle und der Einmündung zum „Alten Merchinger Weg“ geriet er, vermutlich aufgrund vorangegangenem Alkoholkonsums, auf die Gegenfahrbahn, verzog das Lenkrad, kam ins Schleudern und nach rechts von der Fahrbahn ab. Hier kollidierte der Ford mit der Böschung. Anschließend fuhr der Mann mit seinem stark beschädigten PKW in die Hausdorfer Straße, stellte das Fahrzeug auf einem Parkplatz ab und flüchtete zu Fuß.
Ein Zeuge hörte den Knall des Unfalls und das darauffolgende Dauerhupen des Fords, welches durch den ausgelösten Airbag verursacht wurde. Er folgte dem Fiesta und konnte den Fahrer beschreiben. Dieser konnte kurz darauf von einer Streifenwagenbesatzung in der Rosenberger Straße angetroffen werden. Ein Fluchtversuch konnte durch die Beamten verhindert werden.
Im weiteren Verlauf nahmen die Polizisten Alkoholgeruch in der Atemluft des 45-Jährigen wahr, weshalb ein Atemalkoholtest durchgeführt wurde. Nachdem dieser einen Wert von fast 1,7 Promille anzeigte, musste der Mann die Beamten in ein Krankenhaus begleiten und dort eine Blutprobe abgeben. Sein Führerschein wurde einbehalten.
Nur wenig später, gegen 13 Uhr, teilte ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer der Polizei mit, dass auf der Bofsheimer Straße eine Person mit ihrem PKW sehr riskant fahren und hierbei über die Mittellinie lenken würde. Da der Zeuge dem Fahrzeug nicht folgen konnte, begaben sich die Polizisten zur Halteranschrift. Dort öffnete die 51-jährige Halterin des BMWs die Tür und teilte mit, dass sie kurz zuvor mit ihrem PKW in Eberstadt gewesen sei.
Da die Frau erhebliche Ausfallerscheinungen zeigte wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser zeigte einen Wert von 3 Promille an. Daher musste die 51-Jährige die Beamten in ein Krankenhaus begleiten und zwei Blutproben abgeben, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sie nach ihrer Ankunft Zuhause Alkohol zu sich genommen hatte. Ihr Führerschein wurde einbehalten.
