Fassadenbeleuchtung nicht erlaubt

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Auch wenn der Weihnachtsmarkt anderes vermuten lässt; das über das ganze Jahr beleuchtete Rathaus gehört der Vergangenheit an. Auch für Private gilt das Fassadenbeleuchtungsverbot. (Foto: pm)

Lichtverschmutzung und Insektensterben verringern

Mosbach. (pm) Fassaden öffentlicher, kirchlicher, gewerblicher und privater Eigentümer dürfen nicht mehr bzw. nur noch eingeschränkt beleuchtet werden. Damit soll die Lichtverschmutzung verringert und dem Insektensterben entgegengetreten werden. Die rechtliche Vorgabe ist im Naturschutzgesetz Baden-Württemberg formuliert.

Das Verbot, Fassaden zu beleuchten, gilt vom 01. April bis zum 30. September ganztägig und vom 01. Oktober bis zum 31. März in den Stunden von 22 Uhr bis 6 Uhr. Seit dem 11. Februar dieses Jahres ist nach § 21 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Baden-Württemberg die Beleuchtung von Fassaden aller baulichen Anlagen verboten. Zuvor galt dies bereits für Gebäude in öffentlicher Hand, nun sind auch Kirchen, gewerbliche Anlagen und Privathäuser einbezogen. Das Verbot bezieht sich auch auf Beleuchtungs- und Werbeanlagen im Außenbereich. Beleuchtungsanlagen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen müssen nach dem Stand der Technik insektenfreundlich errichtet bzw. bis 2023 umgerüstet werden. Ausnahmen sind u.a. aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich.

Bereits seit drei Jahren dürfen öffentliche Gebäude nicht mehr bzw. nur eingeschränkt beleuchtet werden. Die Stadt Mosbach hat diese Vorgaben seit 2020 umgesetzt und die Strahler am historischen Rathaus, an der Stiftskirche, der Pattberghalle und dem Tempelhaus abgeschalten. Dadurch konnte ein wichtiger Beitrag zur Reduktion von Lichtimmissionen und damit gegen das Insektensterben geleistet werden.

Auch die in Mosbach in weiten Teilen umgesetzte Umrüstung der Straßenlaternen auf LED-Beleuchtung trägt hierzu einen wesentlichen Teil bei. Anlass der Gesetzesänderung ist nun die Ausweitung des Beleuchtungsverbotes auf Gebäude in nichtöffentlicher Hand, da hier großes Potenzial zur weiteren Reduzierung von Lichtverschmutzung und damit für den Schutz von Insekten besteht.

Weitergehende Informationen finden sich u.a. auf der Seite des Umweltministeriums B-W, des Bundesministeriums für Klimaschutz und des BUND B-W.

Lichtverschmutzung:

Unter Lichtverschmutzung versteht man die Aufhellung von Nacht und Nachthimmel durch künstliche Lichtquellen. Licht und Dunkelheit sind wichtige natürliche Zeitgeber, sodass die Störung des Tag-Nacht-Rhythmus zahlreiche, teils verheerende Folgen für die Tierwelt nach sich zieht. Bekanntermaßen werden viele Insekten, insbesondere Nachtfalter, wie magisch von künstlichem Licht angezogen. In der Folge umflattern sie diese schier endlos, bis sie an den Lampen verbrennen oder vor Erschöpfung sterben. Lichtverschmutzung gilt als eine der Hauptursachen für das dramatische Insektensterben.

Es gibt mittlerweile auch Möglichkeiten der insektenfreundlichen Beleuchtung; das sind Leuchtmittel im warmweißen Spektrum, d.h. mit möglichst geringem Blauanteil (Farbtemperatur unter 3000 K, besser noch unter 2200 K). Je größer der Rotanteil des Lichts, desto weniger werden Insekten angezogen. LED kommen z.B. mit einer geringeren Hitzeentwicklung aus. Ebenfalls hilfreich sind entsprechende Lampengehäuse, die sich nicht über 60° erhitzen und so abgedichtet sind, dass keine Insekten ins Innere gelangen und dort gefangen werden.

Wichtig ist jedoch auch die Menge an Leuchtquellen und die Richtung, in die sie abstrahlen. Dazu muss man wissen, dass der Sternenhimmel z.B. Zugvögeln zur Orientierung dient. Wird dieser zu stark überstrahlt, können diese weniger effizient navigieren und verlieren wertvolle Zeit und Energiereserven. Lampen sollten daher nur dort eingesetzt werden, wo sie wirklich notwendig sind und immer nur möglichst gerichtet nach unten abstrahlen. Empfehlenswert auch im Sinne des Energiesparens ist zudem der Einsatz von Zeitschaltuhren und Bewegungsmeldern.

Nachtaktive Tiere sind auf den Schutz der Dunkelheit angewiesen. Die Aufhellung der Nacht führt durch die Störung des Tag-Nacht-Rhythmus zu Verhaltensänderungen, beispielsweise bei Singvögeln, die früher zu singen beginnen. Lichtscheue Fledermausarten meiden künstliches Licht und selbst auf Fische wirkt sich eine gewässernahe Beleuchtung aus.

Doch auch vor dem Menschen machen die Auswirkungen der Lichtverschmutzung nicht Halt. Änderungen der Hell-Dunkel-Rhythmik beeinflussen maßgeblich die menschliche Gesundheit. Hier spielen vor allem schlecht beleuchtete Räume tagsüber sowie eine übermäßige Lichtzufuhr nachts, beispielsweise durch Bildschirme, eine große Rolle. Denn bei tagaktiven Säugetieren wie dem Menschen wirken sich Licht und Dunkelheit auf den Hormonhaushalt aus. So wird bei zunehmender Dunkelheit Melatonin ausgeschüttet. Dieses Hormon löst Müdigkeit aus und ist essentiell für einen gesunden und erholsamen Schlaf. Ein Mangel an Melatonin sowie die Störung des Tag-Nacht-Rhythmus werden mit zahlreichen Erkrankungen in Zusammenhang gebracht.

Eine Reduktion von künstlichen Lichtquellen, insbesondere dort, wo nachts keine Menschen unterwegs sind, trägt also zum Schutz von Gesundheit und Natur bei. Sie wirkt aktiv dem Artensterben entgegen und trägt zum Erhalt der heimischen Tierwelt bei. Jeder Einzelne kann hier einen Beitrag leisten, in dem auf überflüssige Beleuchtung verzichtet wird. Insbesondere hellweißes, nach oben abstrahlendes Licht sollte draußen vermieden werden. Wo eine Beleuchtung, z.B. aus Sicherheitsgründen, notwendig ist, sollten insektenfreundliche Leuchtmittel eingesetzt werden.

 

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