
(Symbolbild – Pixabay)
Mosbach. Ab Freitag, den 12. April, um 9:00 Uhr, verhandelt die Große Strafkammer am Landgericht Mosbach gegen einen 46-jährigen Angeklagten werden des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Besitzes von kinderpornografischen Dateien.
Der 46-jährige Angeklagte aus dem Neckar-Odenwald-Kreis wird beschuldigt, dass es im Jahr 2018 in zwei Fällen sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen und hiervon Aufnahmen gefertigt habe. Zudem habe er bis 2019 über 300 Dateien mit kinderpornographischen Inhalten besessen.
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Der Angeklagte war im Dezember 2019 anlässlich einer Geschäftsreise wegen Besitzes kinderpornografischer Inhalte in den USA festgenommen und dort zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden (NZ berichtete). Nach Verbüßung der Haftstrafe in den USA wurde er im November 2023 in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben und hier aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Mosbach festgenommen (NZ berichtete). Seither befindet er sich in Untersuchungshaft.
Die Hauptverhandlung gegen den 46-Jährigen beginnt am Freitag, den 12. April, um 09 Uhr und wird am Donnerstag, den 25. April, um 9.00 Uhr fortgesetzt. Die Verhandlung ist öffentlich. Die Öffentlichkeit kann jedoch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen im Lauf der Verhandlung ausgeschlossen werden.