Botox-Behandlung ohne Approbation

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

Neckarsulm. (ots) Am Sonntagmittag wurden durch Beamtinnen und Beamte des Sachbereichs Gewerbe und Umwelt und des Polizeireviers Neckarsulm zwei Männer und eine Frau in einem Sonnenstudio in Neckarsulm festgestellt. Den Tatverdächtigen werden Verstöße gegen das Heilpraktikergesetz und das Arzneimittelgesetz sowie Beihilfe hierzu und illegale Arbeitsaufnahme vorgeworfen.

Am Sonntagmorgen wurde bei der Polizei bekannt, dass ein Mann ab 11 Uhr in einem Neckarsulmer Sonnenstudio Botox-Behandlungen anbieten würde. Daher wurde das Studio zunächst beobachtet. Gegen 11:20 Uhr kamen tatsächlich zwei Männer und eine Frau vor Ort und boten Botox-Behandlungen an. Bei der anschließenden Kontrolle konnte die zwei Männer im Alter von 43 und 48 Jahren, sowie eine 43-jährige Frau, in einem Behandlungszimmer unmittelbar vor der Botox-Behandlung einer Zeugin angetroffen werden.

Eine gültige Approbation konnte der Tatverdächtige nicht vorweisen. Weiter stellte sich heraus, dass der Mann zwar seinen medizinischen Doktor in der Türkei gemacht hatte, eine Freigabe durch die Bundesärztekammer allerdings nicht vorlag. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen konnten bei dem Mann verschreibungspflichtige Medikamente und Bargeld als möglicher Tatertrag sichergestellt werden.

Bei seinem 43-jährigen Begleiter wurden mehrere Anamnesebögen von bereits getätigten Behandlungen und korrespondierend hierzu mehrere tausend Euro Bargeld sichergestellt. Die beiden Männer wurden vorläufig festgenommen, die 43-jährige Frau begleitete die Polizei zunächst freiwillig mit auf die Dienststelle und steht zwischenzeitlich zumindest im Verdacht, den beiden Tatverdächtigen attestiert zu haben.

Nach Abschluss aller Maßnahmen wurden die Beteiligten wieder auf freien Fuß entlassen. Die Ermittlungen gegen die o.g. Personen sowie gegen die 47-jährige Studiobetreiberin dauern an.

Umwelt

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