Aufhebung des Wasserschutzgebiets

Aufhebung des Wasserschutzgebiets
Aufhebung des Wasserschutzgebiets

(Symbolbild – Tom/Pixabay)

Änderungen zur Wasserversorgung ab 2026

Ballenberg. (pm) Zum 01. Januar 2026 hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis das 1990 festgelegte Wasserschutzgebiet im Einzugsgebiet der Grundwasserfassungen Tiefbrunnen II „Am Erlenbacher Weg“ und Tiefbrunnen III „Au“ der Stadt Ravenstein, Stadtteil Ballenberg, aufgehoben.

Diese Entscheidung erfolgt im Rahmen einer Neustrukturierung der Wasserversorgung in Ravenstein. Künftig werden die betroffenen Grundwasserfassungen nur noch als Notbrunnen genutzt.

Auswirkungen auf die lokale Wasserversorgung

Die Aufhebung des Wasserschutzgebiets bringt wesentliche Veränderungen mit sich. Die Nutzer müssen sich auf mögliche Einschränkungen bei der Wasserversorgung einstellen, während die Stadtverwaltung geeignete Maßnahmen ergreift, um die Wasserversorgung in Ravenstein stabil zu halten.

Zukünftige Nutzung der Brunnen

Die grundlegende Umstellung, die in Ravenstein vollzogen wird, zielt darauf ab, die Effizienz der Wasserversorgung zu optimieren. Im Notfall sollen die Tiefbrunnen II und III zur Verfügung stehen, um den Wasserbedarf zu decken.

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