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Hilfe muss schnell, verlässlich und vor Ort organisiert ankommen
Mosbach. (pm) Anlässlich des heutigen Europäischen Tages des Notrufs 112 bekräftigt der Deutsche Landkreistag seine grundsätzliche Unterstützung für eine Reform der Notfallversorgung, warnt aber zugleich vor weitergehenden Eingriffen des Bundes in die kommunale Organisation des Rettungsdienstes.
Die Landkreise kritisieren nach wie vor die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, den Rettungsdienst primär aus einer medizinischen Perspektive zu betrachten. „Das berücksichtigt weder die engen Verflechtungen mit dem Brand- und Katastrophenschutz noch die Funktion des Rettungsdienstes als Teil der kommunalen Gefahrenabwehr“, so DLT-Präsident Landrat Dr. Achim Brötel. „Wir brauchen eine bessere Verzahnung von Notaufnahmen, vertragsärztlichem Bereitschaftsdienst und Rettungsdienst – aber bestimmt keine Fernsteuerung aus Berlin.“
Der Rettungsdienst ist Teil der kommunalen Gefahrenabwehr mit engen Bezügen zu Feuerwehr und Katastrophenschutz. Hierfür tragen Länder und Kommunen die Verantwortung. „Und das muss auch so bleiben“, betont Brötel. „Wer den Rettungsdienst nur als Erfüllungsgehilfe der gesetzlichen Krankenversicherung versteht, verkennt seine Rolle in der Gefahrenabwehr. Gerade in ländlichen Räumen greifen Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst eng ineinander. Diese Strukturen dürfen nicht durch zentralistische Vorgaben aus dem Gleichgewicht gebracht werden.“
Hintergrund sind Überlegungen des Bundesgesundheitsministeriums, die medizinische Notfallrettung als eigenständigen Leistungsbereich in das SGB V aufzunehmen und einen neuen Gremien- und Qualitätsrahmen auf Bundesebene zu schaffen. Zudem ist ein Fachgremium vorgesehen, das bundesweite Rahmenempfehlungen zur medizinischen Notfallrettung erarbeitet.
Aus Sicht des Deutschen Landkreistages würde dies die gewachsene Länder- und Kommunalzuständigkeit im Rettungsdienst aushöhlen und etablierte Strukturen vor Ort gefährden. „Der Bund sollte alles daransetzen, eine rechtssichere und zukunftsfähige Vergütung im Rettungsdienst zu schaffen – insbesondere für die Behandlung vor Ort (auch bei Fehleinsätzen), für Transporte in ambulante Versorgungsstrukturen, für die Leitstellentätigkeit sowie für telemedizinische Maßnahmen.
Eine weitergehende bundesgesetzliche Neuordnung des Rettungsdienstes – insbesondere über zusätzliche Qualitätsvorgaben oder einen eigenen Leistungsbereich ‚Rettungswesen‘ im SGB V – lehnen wir demgegenüber strikt ab“, so Brötel. Statt neuer bundeseinheitlicher Steuerungsstrukturen fordern die Landkreise, die Notfallversorgung insgesamt besser zu vernetzen. Der Europäische Tag des Notrufs 112 mache deutlich: „Entscheidend ist, dass Hilfe schnell, verlässlich und vor Ort organisiert ankommt.“
Konkret spricht sich der Deutsche Landkreistag dafür aus, im SGB V klarzustellen, dass die präklinischen medizinischen Leistungen des Rettungsdienstes – einschließlich medizinischer Versorgung vor Ort, fachlich-medizinischer Betreuung während des Transports sowie telemedizinischer Unterstützung – als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt und entsprechend vergütet werden.
Gleiches gilt für die disponierenden Leistungen der Leitstellen. Dadurch ließen sich auch Finanzierungsstreitigkeiten über sog. Leerfahrten in einigen Bundesländern beenden. „Der Bund sollte ansonsten aber endlich die Länderkompetenz respektieren und sich auf das konzentrieren, was er leisten kann: eine solide Finanzierung, rechtssichere Vergütungsregeln und eine bessere Vernetzung der Notfallstrukturen. Das stärkt die 112 – gerade in der Fläche.“
