(Foto: Brauch-Dylla)
Unterricht mit Richter
Obrigheim. (bd) Bevor die Schüler:innen der achten und neunten Klassen der Obrigheimer Gemeinschaftsschule eine Strafverhandlung des Jugend-Schöffengerichts in Mosbach besuchen wurde das Justizszenario im Klassenzimmer vorweggenommen.
Im Rahmen des Projekts „Rechtsstaat macht Schule”, an dem sich die Obrigheimer Bildungseinrichtung zum wiederholten Male beteiligt, war “Unterricht mit Richter” angesagt. Zum dritten Element des Projektes war Florian Karl, Strafrichter am Mosbacher Amtsgericht, zu den Achtklässlern gekommen, die von Lehrer Nils Brenner durch das Projekt begleitet werden.
In den beiden ersten Modulen waren bereits Mitarbeiter der Polizei sowie der Staatsanwaltschaft vor Ort, um die Hintergründe und Stationen rechtsstaatlichen Vorgehens und vor allem auch die Rolle der Ermittlungsbehörden den Jugendlichen zu vermitteln.
Die Doppelstunde mit Richter Karl war beileibe keine one-man-show – gleich 12 Schüler:innen mussten im Rahmen des simulierten Strafverfahrens eine Funktion übernehmen. Zwei als Angeklagte mit jeweils einer Verteidigerin, ein Staatsanwalt, eine Jugendgerichtshelferin, zwei Schöffen sowie mehrere Zeugen, darunter ein Polizist und der Geschädigte.
Und auch die weiteren Schüler:innen waren als Zuschauer nicht bedeutungslos, sondern Richter Karl erklärte ihnen, dass sie gemeinsam mit dem NZ-Autor für die Öffentlichkeit des Verfahrens sorgten; dass die Transparenz des Verfahrens und die Öffentlichkeit der Verhandlung ein wesentliches Merkmal eines Rechtsstaats darstelle.
Im Beispielsfall aus den Unterrichtsmaterialien zum Projekt hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Zugrunde lag eine Anzeige des Schulhausmeisters, den eine Schülerin darauf hinwies, dass zwei Jugendliche, „Dennis“ und „Steven“, einem Jüngeren dessen teuren Markenkopfhörer in einem Gerangel abgenommen hatten.
Jede:r Verfahrensbeteiligte hatte dazu ein Skript mit seinem Rollen – Text, den er in den Verfahrensgang einzubringen hatte. Sich wechselseitig beschuldigende Angeklagte, ein eingeschüchteter Geschädigter mit Erinnerungslücken, Ermittlungsergebnisse und Zeugenaussagen waren am Ende von Staatsanwaltschaft und Gericht ohne Skript – Vorgabe zu bewerten.
So plädierte dann, neben den beiden Verteidigern, auch der Staatsanwalt auf Freispruch mangels Beweisen. Nach dem letzten Wort der Angeklagten zog sich Richter Karl mit den beiden Schöffen zur Beratung zurück. Um dann im Namen des Volkes für beide Angeklagte einen Schuldspruch zu verhängen und sie zu zwei bzw. einer Woche Jugendarrest zu verurteilen.
Denn nach Überzeugung des Gerichts war eine gemeinschaftlich begangene Körperverletzung erwiesen, während der ebenfalls angeklagte “Raub” nicht bewiesen werden konnte, wie Richter Karl in der Urteilsbegründung ausführte.
Nach der abschließenden Rechtsmittelbelehrung blieb wenig Zeit für vertiefende Fragen. Doch diese werden die SchülerInnen sicher alsbald bei ihrem Besuch im “echten” Mosbacher Gerichtssaal einbringen können.
Hintergrund: In dem Projekt „Rechtsstaat macht Schule“ des Ministeriums der Justiz und für Migration und des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen besuchen Dozierende aus Justiz, Polizei und Anwaltschaft Schulen und gestalten gemeinsam mit den Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern den Unterricht.
Mit interaktiven Übungen und einer nachgestellten Gerichtsverhandlung wird der abstrakte Begriff des Rechtsstaats mit Leben gefüllt. Das Projekt soll bei jungen Menschen gleichermaßen Verständnis für das Wirken und die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz vermitteln und Vertrauen in diese Institutionen stärken.
Das Projekt richtet sich an die Sekundarstufe I aller weiterführenden Schulen. Es eignet sich besonders für die achten und neunte Jahrgangsstufe.
