Jugendschutz anders sicher stellen

Keine Hinterlegung von Personalausweisen mehr

Neckar-Odenwald-Kreis. In Tanzlokalen, bei Veranstaltungen und Festen, die gerne auch von Jugendlichen besucht werden, ist es hier und da auch im Neckar-Odenwald-Kreis durchaus üblich: Die Hinterlegung von Ausweisen an der Kasse. Besitzer oder Veranstalter nutzen diese Hinterlegung als effektives Mittel, um den Jugendschutz sicher zu stellen. Jugendliche zwischen 16 und 18 gaben also beim Eintritt ihren Ausweis ab, um ihn pünktlich um 24 Uhr – der Zeit also, zu der sie nach dem Jugendschutzgesetz die Heimreise anzutreten haben – an der Kasse wieder abzuholen. Diese gängige Praxis ist so nicht mehr erlaubt, worauf das Landespolizeipräsidium im Innenministerium Baden-Württemberg hinweist.

Hintergrund ist das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz, PAuswG), das zum 1. November 2010 in Kraft getreten ist. Die Notwendigkeit dieses Gesetzes hat sich ergeben aus der Regelung, dass die Behörden seit dem 1. November letzten Jahres nur noch einen elektronischen Personalausweis ausstellen dürfen, um so unter anderem die Sicherheit zu erhöhen. Auf diesem neuen Ausweis sind aber Daten gespeichert, weshalb sich der Gesetzgeber dazu entschlossen hat, die Herausgabe „einfach so“ bzw. Hinterlegung zu erschweren. Weil das aufgrund der gespeicherten Daten ein zu großes Sicherheitsrisiko bedeuten würde.
Dieser Artikel ist mir was wert: [flattr btn=”compact” tle=”Jugendschutz anders sicher stellen” url=”https://www.nokzeit.de/?p=9644″] Zwar zieht es auch künftig weder ein Bußgeld noch eine Strafe nach sich, wenn weiterhin die Hinterlegung des Personalausweises verlangt wird. Die Jugendlichen aber können sich auf das Gesetz berufen und auch zivilrechtlich gegen die Einbehaltung vorgehen. Außerdem, so ist einem Schreiben des Landespolizeipräsidiums zu entnehmen: „Wird die Praxis beibehalten, können sich für die zuständigen Behörden Zweifel an der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden ergeben.“

Die geänderte Rechtslage befreit andererseits die Veranstalter nicht, weiterhin eine konsequente Eingangs- und Ausschankkontrolle durchzuführen. Die Einhaltung des Jugendschutzes kann nämlich auch durch andere Maßnahmen sicher gestellt werden, beispielsweise durch die Ausgabe von farbigen Armbändern, die von der Kommunalen Kriminalprävention Neckar-Odenwald-Kreis schon lange propagiert werden. Mit dieser Methode ist auf den ersten Blick zu erkennen, in welche Alterskategorie die Gäste gehören, wie lange sie bleiben und was sie trinken „dürfen“.

Die Verantwortlichen der Kommunalen Kriminalprävention (Polizeidirektion Mosbach und Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis) appellieren gerade zur Faschingszeit an alle Veranstalter, hier große Sorgfalt walten zu lassen und auf die Jugendschutzbestimmungen zu achten. Informationen zum Jugendschutz sind erhältlich im Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Fachbereich Jugendhilfe, Telefon 06261/84-2091.

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