Polizei warnt vor verbotenen Vatertagstouren

11.05.10

Neckar-Odenwald-Kreis. (pol) Dass es nicht erlaubt ist, landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger für Ausflugsfahrten oder „Spritztouren“ einzusetzen, darauf weist die Polizeidirektion Mosbach insbesondere im Hinblick auf den bevorstehenden Vatertag hin. Immer wieder kommt es vor, dass landwirtschaftliche Züge für Vatertagstouren oder sonstige Ausfahrten in fröhlicher Runde benutzt werden. Dabei handelt es sich allerdings um ein unzulässiges Unterfangen, denn die verkehrsrechtlichen Bestimmungen lassen den Personentransport für solche Gelegenheiten grundsätzlich nicht zu. Doch neben einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, kann es unter Umständen noch zu weiteren Ordnungswidrigkeiten und Straftaten wie z.B. Steuer- und Pflichtversicherungsvergehen etc. kommen, so dass mit einer Anzeige gerechnet werden muss.  Und letztlich nicht zu vergessen und wesentlich schwerwiegender ist der Fakt, dass schon so manch eine fröhlich begonnene Ausflugsfahrt mit einem landwirtschaftlichen Zug durch einen Unfall ein tragisches und folgenschweres Ende genommen hat .

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