Lösung für Feuerwehrführerschein?

Neckar-Odenwald-Kreis. Das Problem ist nicht neu, gewinnt aber immer mehr an Brisanz: Den Freiwilligen Feuerwehren im Ländlichen Raum, also auch im Neckar-Odenwald-Kreis, und mit ihnen den Rettungsdiensten, technischen Hilfsdiensten und dem Katastrophenschutz stehen immer weniger Fahrer für ihre Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. Was nicht nur Landrat Dr. Achim Brötel schon mehrfach thematisiert hat. Im Sommer schilderte er in einem Schreiben an Alois Gerig als Mitglied des Deutschen Bundestags erneut das Problem und bat  um Unterstützung. Eine Bitte, die jetzt anscheinend Früchte trägt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem der Erwerb des sogenannten Feuerwehrführerscheins erleichtert werden soll. Darüber freut sich der Landrat und mit ihm die betroffenen Organisationen: „Endlich ist eine Lösung in Sicht.“

Zum Hintergrund: Der Deutsche Bundestag hat in seiner letzten Legislaturperiode die Einführung eines sogenannten „Feuerwehrführerscheins“ beschlossen. Danach können Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren auf der Basis einer verbandsinternen Ausbildung und Prüfung Einsatzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,75 Tonnen fahren.

Dieser Artikel ist mir was wert: [flattr btn=“compact“ tle=“Lösung für Feuerwehrführerschein?“ url=“https://www.nokzeit.de/?p=8375″] Was gerade im Ländlichen Raum aber nicht viel Sinn macht, weil hier selbst die kleineren wasserführenden Fahrzeuge der Abteilungswehren wie etwa die TSF-W ein Gesamtgewicht von sechs Tonnen haben, womit sie über der Grenze liegen. Um diese sehr gebräuchlichen und ähnliche, für die Leistungsfähigkeit wichtige Fahrzeuge fahren zu dürfen, braucht es nach der Neuregelung eine „qualifizierte Fahrberechtigung“. Die wiederum ist in „bewährten Strukturen“ mit Hilfe von Fahrlehrern und amtlich anerkannten Sachverständigen und mit nur marginalen Erleichterungen gegenüber dem „normalen“ C 1-Führerschein abzulegen, was viel Geld kostet. Da viele ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige diese Kosten verständlicherweise nicht privat tragen wollen, müssten Städte und Gemeinden dafür  eintreten, um die Feuerwehren und ähnliche Dienste einsatzfähig zu halten. Nach einer Erhebung des Landratsamtes vom Sommer 2009 besteht bis zum Jahr 2014 allein im Neckar-Odenwald-Kreis ein Bedarf von rund 320 qualifizierten Fahrberechtigungen.

Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf  sieht die Neuerung vor, dass die betroffenen Organisationen eine interne Einweisung und auch eine organisationsinterne Prüfung auf Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen selbst durchführen können – was sehr viel weniger Aufwand und vor allem auch weniger Geld kostet.

„Das ist ein wichtiges Stück Zukunftssicherung für unsere Feuerwehren und auch die anderen Hilfsorganisationen, die gerade bei uns im Ländlichen Raum eine besondere Bedeutung haben.  Jetzt muss das Gesetz nur noch zügig in Bund und Land umgesetzt werden“, so der Landrat, der in diesem Zusammenhang Alois Gerig, MdB, für dessen große persönliche Unterstützung dankt.

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