LEADER auch für private Projekte

Neckar-Odenwald-Kreis. LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Unterstützung von Projekten, die „der Entwicklung des ländlichen Raums“ dienen. 25 Städte und Gemeinden im Fördergebiet Neckar-Odenwald-Tauber können von Zuschüssen der EU und des Landes profitieren.

Nicht nur die Gemeinden innerhalb des Fördergebietes können in LEADER Zuschussanträge stellen, sondern auch Private und Privatgewerbliche, sofern sich das geplante Projekt innerhalb des Aktionsgebietes befindet. Für private Antragsteller kann LEADER insbesondere deshalb interessant sein, weil bei Förderfähigkeit ein Zuschuss gewährt wird – und kein zinsverbilligtes Darlehen wie sonst oft üblich. Welche konkreten Beispiele gibt es? Umnutzungsmaßnahmen, bei denen ehemalige landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude zu Wohnräumen umgenutzt werden, sind quasi ein „Klassiker“. Auch wenn ein privat-gewerblicher Antragsteller in die Sicherung der „Grundversorgung“ – in eine Bäckerei oder eine Metzgerei zum Beispiel – investieren möchte, kann eine Förderung in LEADER möglich sein. Die Errichtung eines Dorfladens mit Waren des täglichen Bedarfs oder die Eröffnung einer Dorfgaststätte könnten genauso förderfähig sein wie bauliche Erweiterungen an einem Gastronomiebetrieb oder der Einbau neuer Hotelzimmer.
Dieser Artikel ist mir was wert: [flattr btn=“compact“ tle=“Geburtshilfe als Haftungsrisiko“ url=“https://www.nokzeit.de/?p=8826″] Grundsätzlich ist die Förderung in LEADER an Richtlinien gebunden, die es schon bei der Antragstellung zu beachten gilt. Ein Beispiel: bei der Antragstellung darf mit der Projektumsetzung noch nicht begonnen worden sein. Für alle, die eines der genannten oder ein ähnliches Projekt im Fördergebiet (im Neckar-Odenwald-Kreis zählen dazu die Gemeinden Binau, Buchen (ohne Kernstadt), Hardheim, Höpfingen, Mosbach (ohne Kernstadt), Mudau, Neckargerach, Waldbrunn, Walldürn und Zwingenberg) planen, wird ein Anruf bei der LEADER-Geschäftsstelle am Landratsamt in Mosbach angeraten. Dort gibt es Informationen bei allen Fragen rund um das LEADER-Programm. Ansprechpartnerin ist Annette Fitz, Telefonnummer 06261/84-1381, E-Mail Annette.Fitz@neckar-odenwald-kreis.de.

Kommt es schließlich zur Antragstellung, entscheidet die LEADER-Aktionsgruppe in regelmäßigen Sitzungen über die neuen Förderanträge. Die nächste Aktionsgruppensitzung findet am 11. April 2011 statt. Neue Förderanträge müssen deshalb über die jeweilige Gemeinde bis spätestens 01. März 2011 bei der LEADER-Geschäftsstelle eingereicht werden.

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