„Zukunft der heimischen Winzer sichern“

500 Alois Gerig Planarrrede Foto Deutscher Bundestag Achim Mende

Alois Gerig im Bundestag. (Foto: pm)

Berlin. (pm) Der Bundestag hat am Donnerstagabend Änderungen beim Weingesetz beschlossen. In seiner Plenarrede forderte Alois Gerig, CDU-Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Odenwald-Tauber, stabile Rahmenbedingungen für Weinbau-Betriebe. Der in der EU geltende Anbaustopp für Reben müsse verlängert und den Winzern eine bessere Risikovorsorge gegen witterungsbedingte Ernteausfälle ermöglicht werden.

In der EU besteht bis 2015 die Regelung, dass keine neuen Weinreben angepflanzt werden dürfen. Das Ende dieses Anbaustopps hätte nach Einschätzung von Alois Gerig die fatale Folge, dass sich der Weinbau in einfach zu bewirtschaftende Flachlagen ausdehnen würde. „Die Produktion würde steigen, die Preise fallen und die Einkommen unserer Winzer massiv unter Druck geraten – der Weinbau in Deutschland, geprägt durch kleine und mittlere Familienbetriebe, wäre in ernsthaften Schwierigkeiten“, befürchtet der weinbaupolitische Sprecher der CDU/CSU.




Alois Gerig forderte in der Plenardebatte die Bundesregierung auf, ihren richtigen Kurs fortzusetzen und sich in Brüssel auch weiterhin für eine Verlängerung des Anbaustopps einzusetzen. Es gehe nicht nur darum, die deutsche Weinwirtschaft mit ihren hochwertigen Produkten zu erhalten. „An Mosel, Main, Tauber und Neckar wird deutlich, dass der Weinbau den Anbaugebieten eine besondere landschaftliche Prägung verleiht und diese Regionen sehr attraktiv für den Tourismus macht – hier sehe ich noch deutliches Zukunftspotential!“, erklärte der Abgeordnete. 

Mit Blick auf den Weinbau im Taubertal erinnerte Alois Gerig in seiner Rede daran, dass im vergangenen Jahr der Weinbau unter erheblichen Frostschäden zu leiden hatte. Spätfrost, Hagel und Sturm häufen sich in infolge des Klimawandels und können bei den Winzern für existenzbedrohende Produktionsverluste sorgen. „Die Besteuerung von Ernteversicherungen muss so geregelt werden, dass deutsche Winzer und Bauern nicht gegenüber europäischen Wettbewerbern benachteiligt werden“, appellierte Alois Gerig.

Die beschlossenen Änderungen im Weingesetz sehen unter anderem vor, durch besondere Anforderungen die Qualität von Steillageweinen steigern. „Ziel dieser Neuregelung ist, beim Verbraucher Akzeptanz dafür schaffen, dass sich die schwierigen Produktionsbedingungen für diesen Wein im Preis wiederspiegeln“, so Alois Gerig. Die Wirtschaftlichkeit des Steillagenweinbaus – auch in unserer Region – soll so verbessert und sein Erhalt gefördert werden.

Durch eine weitere Änderung des Weingesetzes wird erreicht, dass Weine mit alten Kataster- oder Gewannnamen gekennzeichnet werden können. Für Alois Gerig eine sinnvolle Neuregelung: „Die zusätzliche Herkunftsangabe ermöglicht es dem Verbraucher, sich noch gezielter für Weine regionaler Herkunft zu entscheiden und so die heimische Produktion zu stärken.“



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