Polizei kontrolliert in der Faschingszeit

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

Alkohol- und Jugendschutzkontrollen – Appell an Veranstalter und Eltern 

Neckar-Odenwald-Kreis. Am kommenden Wochenende nähern sich die „tollen Tage“ ihrem Höhepunkt. Wie in den zurückliegenden Jahren führt die Polizeidirektion Mosbach auch in diesem Jahr wieder verstärkte Alkohol- und Drogenkontrollen im Landkreis durch. Wer sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ans Steuer setzt, gefährdet sich und andere. „Wir appellieren deshalb an die Fastnachter vor dem Besuch von öffentlichen Veranstaltungen bereits festzulegen wie man dorthin und wieder nach Hause kommt. Sinnvoll ist es, ein Taxi bzw. öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen oder Fahrgemeinschaften zu bilden, bei denen der Fahrer auf Alkohol verzichtet, damit die ausgelassene Feierstimmung ungetrübt und ohne unerwünschte Folgen bleibt“, so der Leiter der Polizeidirektion Mosbach, Martin Simon.

Im vergangenen Jahr wurden während der Faschingszeit acht alkoholisierte Fahrzeugführer festgestellt, von denen bei drei der Führerschein wegen absoluter Fahruntüchtigkeit einbehalten werden musste.




Außerdem wird die Polizei auch auf die Einhaltung der jugendschutzrechtlichen Bestimmungen achten und Verstöße konsequent verfolgen. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre darf keinerlei Alkohol verkauft oder ausgeschenkt werden, an über 16-Jährige lediglich Bier, Wein und Sekt. Erst an Personen über 18 Jahre dürfen Spirituosen abgegeben werden. „Es kommt immer wieder vor, dass  unter Alkoholeinfluss stehende Jugendliche angetroffen oder sogar im Krankenhaus aufgenommen werden müssen. Unser Appell richtet sich deshalb besonders an das Verantwortungsbewusstsein von Veranstalter, Gewerbetreibende und Eltern, die in der Pflicht stehen den unbeschränkten Zugang zu Alkohol zu verhindern“, sagt Kriminaldirektor Simon.

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