Schockanrufer muss ins Gefängnis

Mosbach. (pm) Ein 35-jähriger sogenannter Schock-Anrufer wurde wegen bandenmäßigen Betrugs in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Das Landgericht Mosbach hielt es für erwiesen, dass der Angeklagte, am 21.02.2014, am 05.03.2014 und am 06.03.2014 im Rahmen einer arbeitsteilig organisierten Bande in Deutschland lebende ältere Menschen angerufen hat, um Geld zu erpressen. Den Opfern wurde vorgespiegelt, dass deren Kind im Ausland ein Mädchen angefahren hat. Eine Anzeige bzw. Klage könne nur abgewendet werden, wenn ein hoher Geldbetrag gezahlt werde. Die Angerufenen hatten daraufhin hohe Geldbeträge an einen Überbringer ausgezahlt.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten, die Verteidigung eine mildere Strafe beantragt.

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