Unfallflucht der anderen Art

Bad Mergentheim. (ots) Wenn ein Schaden im öffentlichen Straßenverkehr entsteht, handelt
es sich bei dem Ereignis mit ziemlicher Sicherheit um einen Unfall,
was zur Angabe der Personalien verpflichtet. Ein zunächst Unbekannter
sah dies am Montagmorgen wohl etwas anders. Er fuhr kurz vor 8 Uhr
mit seinem silberfarbenen PKW auf dem Gemeindeverbindungssweg von
Löffelstelzen in Richtung der Radarstation. Auf dieser Strecke
überholte er den Golf einer 45-Jährigen, wobei sein Fahrzeug in das
linke Bankett kam, in dem er auch entlang einer Linkskurve
weiterfuhr. Dabei wurde massiv Splitt und Kies aufgewirbelt. Die
Teile flogen mit solcher Wucht gegen den Golf, dass an diesem
Sachschaden in Höhe von rund 2.000 Euro entstand. Die Frau merkte
sich das Kennzeichen des Autos, weshalb der Fahrzeughalter bald
darauf Besuch von der wegen Fahrerflucht ermittelnden Polizei bekam.

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