„Bundestagsabgeordnete lassen Wald im Stich“

Odenwald-Tauber. (pm) In trauter Einigkeit haben die CDU-Abgeordneten des Neckar-Odenwald-Kreises, Alois Gerig und Margaret Horb sowie Nina Warken vergangene Woche im Bundestag gegen den Antrag „Nachhaltige Waldbewirtschaftung sicherstellen – Kooperative Holzvermarktung ermöglichen“ gestimmt. Und das obwohl Alois Gerig in der Plenardebatte betonte: „wir sind parteiübergreifend nur minimal auseinander.“ Was die Abstimmung gegen den Grünen-Antrag betrifft, hatte die CDU sogar die SPD-Abgeordnete Dorothee Schlegel auf ihrer Seite.

Worüber man, wie Gerig betonte, „auf einer Linie“ sei, ist die angestrebte Änderung des Bundeswald­gesetzes, um die bewährten staatlichen Waldbewirtschaftungsstrukturen der Bundesländer zu erhalten. Darauf zielte der Antrag der Grünen Bundestagsfraktion. Diese Strukturen sind derzeit akut durch Verfahren des Bundeskartellamtes bedroht, das den Wald als reines Holzlager betrachtet. Dazu erklären Hans-Detlef Ott und Christine Böhm vom Kreisvorstand der Grünen im NOK: „Die hiesigen Bundestags-Vertreter haben den Wald und die Waldwirtschaft unserer Region im Stich gelassen, obwohl sie bei diesem Thema ihre Hilfe zugesagt hatten und ständig betonen, in der Sache sei man sich einig. Kurzsichtiges parteipolitisches Kalkül ist ihnen aber offenbar wichtiger als der Wald – und das in einem Landkreis, dessen Waldanteil mehr als 40 Prozent der Fläche ausmacht.“

Aktuell droht den bewährten und breit akzeptierten Forststrukturen nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch in anderen Bundesländern die Zerschlagung als Folge von bevorstehenden Kartellverfahren. 

Bei den allermeisten Betroffenen in der Waldwirtschaft und über Parteigrenzen hinweg herrscht Konsens, dass wir eine Änderung des Bundeswaldgesetzes brauchen, um unsere bewährten waldbaulichen Strukturen zu erhalten. Auch die Agrarministerkonferenz der Bundesländer hat die Bundesregierung deshalb zum Handeln aufgefordert. Ohne eine schnelle Gesetzesänderung drohen den betroffenen Bundesländern langwierige Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzklagen, der Branche insgesamt anhaltende Unsicherheit. 

Im Gesetz muss lediglich klargestellt werden, dass waldbauliche Maßnahmen wie die Auswahl und Markierung der zu fällenden Bäume oder der Revierdienst kein Teil der Holzvermarktung sind – und damit nicht dem Kartellrecht unterliegen. Auf diese weitestgehend unumstrittene Forderung hatte sich der Antrag der Grünen beschränkt. Für alle Abgeordneten der Region wäre die Unterstützung dieses Vorstoßes eine Gelegenheit gewesen, ihr Engagement für den Erhalt bewährter Strukturen in der Waldwirtschaft zu beweisen: Die Bundesregierung verschleppt eine Lösung seit Monaten; der nötige Gesetzentwurf taucht in ihrer aktuellen Vorhabenplanung nicht einmal mehr auf. „Wir sind enttäuscht über diese Abstimmung und verlangen eine Erklärung unserer Abgeordneten, warum sie sich nicht zu diesem wichtigen Anliegen für die Forstwirtschaft bekennen“, fordern die Vorsitzenden des Grünen Kreisverbands. 

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