Baumaßnahme „Am Unteren Auweg II“

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(Grafik: pm)

Beginn der Verkehrseinschränkungen ab 20. April

Haßmersheim. (pm) Die Firma Wolff & Müller aus Stuttgart, welche im Auftrag unseres Erschließungsträgers (LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH) die Baumaßnahme „Am Unteren Auweg II“ durchführt, hat bereits mit den Arbeiten begonnen. Aktuell finden umfangreiche Erdarbeiten im Bereich der Kläranlage statt. Das Baustellengeschehen ist bereits deutlich sichtbar und führt zu ersten Einschränkungen.
Mit Blick auf den bevorstehenden nächsten Bauabschnitt möchten wir die Bevölkerung frühzeitig und transparent informieren:
Uns ist bewusst, dass die kommenden Monate für viele eine große Umstellung bedeuten werden. Insbesondere für Berufspendler, Familien, Gewerbebetriebe, Gastronomie, Einzelhandel sowie zahlreiche Bürgerinnen und Bürger werden die Einschränkungen im Alltag spürbar sein.
Wichtig ist uns daher ausdrücklich zu betonen:
Die stärksten verkehrlichen Einschränkungen betreffen vor allem den jetzt beginnenden ersten Bauabschnitt und werden voraussichtlich bis in den Sommer 2026 andauern.
Die Gesamtmaßnahme selbst erstreckt sich zwar bis in das vierte Quartal 2027, jedoch wird es nicht über die gesamte Bauzeit hinweg zu vergleichbaren Belastungen im Straßenverkehr kommen.

Umfang der Gesamtmaßnahme

Neben der Gewerbegebietserschließung „Am Unteren Auweg II“ umfasst die Gesamtbaumaßnahme:

  • den Ausbau des Tannenwegs,
  • die Fertigstellung der innerörtlichen Entlastungsstraße und
  • den Neubau eines Ersatzradweg

Die Umsetzung erfolgt in mehreren Bauabschnitten. Die erste Teilbaumaßnahme betrifft den Bereich des neuen Kreisverkehrs zwischen der Firma FIBRO und der Kläranlage sowie anschließend den gesamten Tannenweg.

Beginn der Verkehrseinschränkungen

Die Bauarbeiten für den Teilabschnitt neuer Kreisverkehr im Bereich der Kläranlage/Landesstraße haben bereits begonnen.
Ab Montag, 20. April 2026, wird zur Durchführung der Arbeiten am neuen Kreisverkehr eine verkehrliche Einschränkung mit Sperrung eingerichtet. Entsprechende Vorankündigungsschilder wurden bereits aufgestellt.
Die gewohnte Durchfahrt zwischen Haßmersheim Richtung Mosbach sowie Hochhausen Richtung Haßmersheim ist in diesem Zeitraum nur eingeschränkt möglich.

Umleitungsregelung

Der überörtliche Verkehr wird offiziell über Neckarmühlbach – Gundelsheim – Neckarzimmern – Mosbacher Kreuz umgeleitet. Für die Verkehrssicherheit und zum Schutz der Anwohner wird innerhalb von Neckarmühlbach für die Dauer der Umleitung eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eingerichtet.

Provisorische Durchfahrt – wichtige Entlastung

Um die Erreichbarkeit der Gemeinde dennoch bestmöglich aufrechtzuerhalten, wird eine provisorische Fahrspur durch das Baufeld an der Kläranlage eingerichtet.
Diese steht dauerhaft für Rettungsfahrzeuge, den öffentlichen Personennahverkehr und den Schülerverkehr zur Verfügung.

Für den übrigen Verkehr gelten folgende Regelungen:

  • Werktags (Montag bis Freitag) von 7:00 bis 18:00 Uhr keine Durchfahrt möglich – Nutzung der Umleitung erforderlich.
  • Von 18:00 bis 7:00 Uhr einseitige Befahrung aus beiden Richtungen mit Ampelregelung.
  • An Wochenenden in der Regel durchgehend einseitig mit Ampelregelung befahrbar. Baustellenbedingte Abweichungen sind im Einzelfall möglich.

Warum die Bauarbeiten so anspruchsvoll sind

Gerade dieser erste Bauabschnitt stellt alle Beteiligten vor besondere Herausforderungen. So gibt es zahlreiche unterirdische Leitungen, komplexe bauliche Gegebenheiten im Bereich der Kläranlage und angrenzende schützenswerte Naturflächen (Biotope).
Diese Rahmenbedingungen erfordern ein besonders sorgfältiges und abschnittsweises Vorgehen.

Intensive Abstimmung – Vollsperrung vermieden

Die Baufirma, die beteiligten Ingenieurbüros sowie alle weiteren Projektpartner haben in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv daran gearbeitet, den Bauablauf so verträglich wie möglich zu gestalten.
Eine ursprünglich vorgesehene Vollsperrung rund um die Uhr (24/7) konnte vermieden werden. Stattdessen wurde die jetzt geltende Lösung mit Umleitung und eingeschränkter Nutzung der Baustellendurchfahrt ermöglicht.

Weitere wichtige Hinweise

  • Der Neckartalradweg wird für die Dauer der Baumaßnahme umgeleitet.
  • Der Grüngutplatz ist weiterhin über die ausgewiesenen Umleitungsstrecken erreichbar.
  • Der Tannenweg kann aktuell über die Mörikestraße angefahren werden.
  • Eine Zufahrt über die Kläranlage ist nicht mehr möglich.
  • Der Ausbau des Tannenwegs erfolgt im weiteren Bauverlauf, voraussichtlich ab August 2026.
  • Bereits gesperrte Wirtschaftswege sind ausschließlich für berechtigte Nutzer freigegeben. Eine Nutzung durch den allgemeinen Verkehr ist nicht zulässig.

Blick nach vorne

Auch wenn die kommenden Monate für viele mit Einschränkungen verbunden sind, stellt diese Maßnahme einen wichtigen Schritt für die Zukunft unserer Gemeinde dar. Mit der neuen innerörtlichen Entlastungsstraße entsteht langfristig eine deutliche Verbesserung der Verkehrssituation sowie eine spürbare Entlastung der Ortslage.

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