CDU: „Mehr wie voll belegt geht nicht“

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Krankenhausreform zugunsten kleiner Häuser dringend notwendig

Neckar-Odenwald-Kreis. (pm) Mit der Organisation des Rettungsdienstes befasste sich die CDU-Kreistagsfraktion ausführlich in ihrer letzten Sitzung. Dazu gab der Mosbacher DRK-Geschäftsführer Steffen Blaschek, zugleich Geschäftsführer des Bereichsausschusses für den Rettungsdienst, bereitwillig Auskunft. Außerdem stand neben anderen Kreisthemen die Klinikreform auf der Tagesordnung.

Nach der Gesetzeslage ist die Zeit vom Eingang der Notfallmeldung in der Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen der Hilfe am Unfallort an Straßen maßgebend. Diese Hilfsfrist soll aus notfallmedizinischen Gründen möglichst nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten betragen. Diese Hilfsfrist ist eine Planungsgröße, um eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung  der Bevölkerung sicherzustellen. Die Hilfsfristen konnten in unserem Landkreis beim Rettungswagen in 88,4% und beim Rettungswagen in 92,2% aller Fälle eingehalten werden. Dabei  gibt es in Baden-Württemberg die Besonderheit der sog. doppelten Hilfsfrist, d.h. Notarzt und Rettungswagen müssen beide innerhalb von 15 Minuten am Einsatzort sein. Die statistischen Werte sind dabei natürlich auch abhängig von der Verkehrslage oder von Straßenbaumaßnahmen. Die Bevölkerung sei gut versorgt.

Dennoch bemühe man sich um Verbesserungen: so konnte nach jahrelangen Verhandlungen 2014 in Osterburken ein Notarzt durchgesetzt werden und für das westliche Kreisgebiet zeichne sich – zumindest probeweise -ein weiterer Notarztstandort ab. Weiter leisten auch die ehrenamtlichen Helfer-vor-Gruppen des DRK eine wichtige Arbeit. Das DRK handelt beim Rettungsdienst im Auftrag des Landes, die Finanzierung erfolgt über die Krankenkassen. In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass es immer schwieriger werde, Notfallärzte zu finden; stellt sie das Krankenhaus, dann fehlen sie im Klinikbetrieb.

Diskutiert wurde auch der Entwurf des Bundesgesetzes zur Klinikreform. Positiv ist dabei, dass es erstmals einen Sicherstellungszuschlag für kleinere Häuser im ländlichen Raum geben soll. Damit seien aber deren Finanzprobleme noch nicht gelöst. Selbst als unsere Kreiskliniken im Winter voll ausgelastet waren, entstand ein Minus; „aber mehr wie voll belegt geht nun mal nicht“, war die Meinung der CDU-Fraktion. Deshalb müsse das Gesetz nachgebessert werden. In der Notfallambulanz lege z.B. der Landkreis für jeden Patienten 82 EUR drauf, bei 20.000 Fällen im Jahr entstehe so ein Defizit von ca.1,6 Millionen EUR. Angesichts der Milliardenüberschüsse der Krankenkassen sei dies wenig verständlich. Die CDU-Fraktion wird deshalb die geplanten Aktionen des Landkreistages unterstützen. „Der Ländliche Raum muss sich bemerkbar machen!“

 

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