Künzelsau/Neuenstein. (ots) Zwei 16-Jährige stehen im Verdacht, für drei Brandstiftungen am
Montag in Künzelsau-Garnberg und Neuenstein verantwortlich zu sein.
Gegen 11 Uhr wurde der Polizei der Brand des „Wiegehäusles“ in einem
ehemaligen Steinbruchgelände beim Künzelsauer Stadtteil Garnberg
gemeldet. Nach Ablöschen des Brandes durch die Künzelsauer Feuerwehr
konnte bei der polizeilichen Spurensicherung festgestellt werden,
dass die Zugangstüre zu dem Gebäude aufgebrochen war. Am selben Tag
wurde gegen 20 Uhr ein weiterer Brand in Garnberg gemeldet. Aus einem
seit längerem unbewohnten Wohnhaus nahmen Zeugen eine
Rauchentwicklung wahr. Die Feuerwehr Künzelsau konnte durch ihren
schnellen Einsatz verhindern, dass es zu einem Vollbrand des Gebäudes
kam. Auch hier wurde bei der Spurensicherung festgestellt werden,
dass die Eingangstüre gewaltsam aufgebrochen war. Im Gebäude wurden
zudem noch verschiedene Sachbeschädigungen festgestellt. Ein weiterer
Brand, der offensichtlich vorsätzlich gelegt wurde, konnte am selben
Tag gegen 16.45 Uhr in einem ehemaligen Lager- und Verkaufsgebäude in
der Neuensteiner Bahnhofstraße bemerkt werden. Ein aufmerksamer Zeuge
hatte dort eine Rauchentwicklung bemerkt und den noch kleinen Brand
mittels Feuerlöscher selbst gelöscht. Auch hier waren Spuren eines
Einbruchs und einer Brandlegung festzustellen. Beamte des Künzelsauer
Polizeireviers konnten noch am selben Tag aufgrund von
Zeugenhinweisen im Zusammenhang mit den Brandfällen in Garnberg die
beiden Jugendlichen vorläufig festnehmen. In ihren Vernehmungen
räumten sie die Brandstiftungen ein. Zur Höhe der entstandenen
Sachschäden können derzeit keine konkreten Angaben gemacht werden.
Sie dürften nach derzeitigem Ermittlungsstand aber in einem unteren
vierstelligen Bereich liegen. Das betroffene Gebäude in Neuenstein
soll nach entsprechenden Renovierungsarbeiten künftig mit
Asylbewerbern belegt werden. Aufgrund der Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei kann ein
fremdenfeindlicher Hintergrund bei dieser Brandstiftung
ausgeschlossen werden.