Buchen: Spital und Hochwasser besprochen

Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt

Buchen. _(pm)_ Das „Spital“ in Buchen ist ein denkmalgeschütztes Gebäude aus dem 16. Jahrhundert. Das Fachwerkgebäude steht im sogenannten „Rammelhof“, einem Areal hinter dem Hotel „Prinz Carl“ und oberhalb der Vorstadtstraße, innenstadtnah und sehr zentral gelegen. Das historische Gebäude stand bereits mehrfach im Fokus der Öffentlichkeit  und auf der Tagesordnung städtischer Gremiensitzungen. Dieses Mal war es Hauptgegenstand der Beratungen in der Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt. „Das Alte Spital ist ein stadtgeschichtlich bedeutendes Gebäude. Zur Einsturzsicherung wurde es vor einiger Zeit prophylaktisch mit einem Balken abgestützt“, stellte Bürgermeister Burger einleitend fest.

Bauforscher Peter Knoch stellte die Ergebnisse seiner Bestandsuntersuchung und Schadenskartierung an dem früheren Spital vor. Als Fachwerksspezialist gab er detaillierte Informationen rund um den Zustand der einzelnen Gebäudeteile. Punktuell gibt es Schäden am Gebälk, aber überwiegend ist dieses gut erhaltenen, teilte Peter Knoch mit. Ein wichtiger Aspekt sei, so Knoch, der gute Zustand des Daches, es sei absolut dicht. Die Statik des Gebäudes sei derzeit nicht gefährdet, so lautete die zentrale Aussage zum Zustand. Eine endgültige Bewertung erfolge unter Einbezug des Landesdenkmalamtes. Offen ist die mögliche Nutzung, so Bürgermeister Burger, davon hänge letztlich der Ausbaustandard ab. Denkbar wäre z. B. die Herstellung von einfachem Wohnraum.

Auch die Satzung „Hochwasserschutzregister“ wurde im ATU behandelt. „Die Stadt Buchen führt ein Hochwasserschutzregister, um den für Bauherrn erforderlichen Ausgleich von Rückhalteraum zu erleichtern“, erläuterten Bürgermeister Roland Burger und Technischer Dezernent Hubert Kieser. „Hochwassergefahrenkarten schützen vor unkontrollierter Bebauung im Gefährdungsbereich“, betonte Bürgermeister Burger einleitend und erinnerte an extreme Hochwasserereignisse in den zurückliegenden Jahren, beispielsweise in Ostdeutschland. Für die Buchener Gemarkung mit 14 Stadtteilen durchzogen von mehreren Gewässern zweiter Ordnung wurden mit Novellierung des Wassergesetzes Baden-Württemberg (WG) sowohl für die Außengebiete als auch für die Innenbereiche, die in den Hochwassergefahrkarten ausgewiesenen Fläche als Überschwemmungsgebiet festgelegt. Dies betrifft Flächen im Innen- und im Außenbereich. Das Bauen in solchen Überschwemmungsgebieten bedarf neben der Baugenehmigung einer wasserrechtlichen Genehmigung und es ist unter anderem ein sogenannter Retentionsausgleich zu schaffen. Hierbei ist es zweckmäßig, dass dies durch die Gemeinde erfolgt, entsprechende Ausgleichsmaßnahmen sind in einem „Hochwasserschutzregister“ festzuhalten. Ein solches Register ist von den Gemeinden als Satzung zu beschließen, um die weitere bauliche Entwicklung vor allem in Innenbereichen oder in Bereits genehmigten und erschlossenen Baugebieten weiter zu ermöglichen. Technischer Dezernent Hubert Kieser stellte den, anhand der Mustersatzung des Landes Baden-Württemberg, erstellten Satzungsentwurf im Detail vor und der Ausschuss gibt dem Gemeinderat die Empfehlung die Satzung zum „Führen eines Hochwasserschutzregisters“ zu beschließen.

Auch Einwohner meldeten sich zu Wort und hoben ebenfalls die stadtgeschichtliche Bedeutung des Spitals hervor. Das Gebäude solle erhalten bleiben, so der Wunsch eines Bürgers.

Angesprochen unter Bürgeranfragen wurde des Weiteren der Gehweg in der Hainsterbach, hier solle die Sanierung mittels Pflasterung fortgesetzt werden. Auch fehlender Schutz des Fußwegs gegen ungerechtfertigt Befahrung parallel des Bachs im Baugebiet Hainsterbach wurde thematisiert.

Umwelt

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