(Symbolbild – Pixabay)
Buchen. (pm) Die aktuelle Lage macht eine permanente Anpassung notwendig. Auf der Grundlage einer heute in Kraft tretenden Corona-Verordnung der Landesregierung sind ab heute die Musikschule, die Bücherei, das Bezirksmuseum und die Volkshochschule geschlossen, Kurse finden bis auf weiteres nicht mehr statt.
Von der verordneten Schließung betroffen sind auch die Fitnessstudios, die Diskothek sowie sämtliche Spielhallen und auch alle Gaststätten. Für Speisegaststätten gibt es Ausnahmetatbestände. Tagespflegeeinrichtungen und Pflegeheime halten ihren Betrieb aufrecht; die Einrichtungen dürfen aber nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden.
Auch das Rathaus und die Ortschaftsverwaltungen stehen nicht mehr für den üblichen Publikumsverkehr zur Verfügung. Dringend notwendige Erledigungen müssen vorab telefonisch angemeldet und ein Termin vereinbart werden. Durchwahlnummern sind: Bürgerbüro (Passangelegenheiten) 31-105, Standesamt (Sterbefälle, Geburten) 31-160, Bauamt 31-227, Kasse 31-157. Außerdem steht auch die Zentrale unter 31-0 zur Verfügung.
Von dieser Verordnung unberührt sind zum jetzigen Stand die Spiel- und Sportplätze sowie die alla hopp!-Anlage. Beim Aufeinandertreffen mit anderen Personen ist hier wie überall auf genügend Abstand zu achten.