Mannheim. (ots) Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde durch das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen einen 31-Jährigen wegen des Verdachts des Mordes erlassen. Der Mann steht im dringenden Verdacht, am Dienstag, eine 41-jährige Frau in ihrer Wohnung im Stadtteil Schwetzingerstadt durch Strangulieren getötet zu haben (NZ berichtete).
Die 41-Jährige war am Dienstagmorgen in ihrer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Gaußstraße tot aufgefunden worden. Die unverzüglich aufgenommenen Ermittlungen der beim Polizeipräsidium Mannheim eingerichteten Sonderkommission “Glocke” und die in Zusammenarbeit mit dem Kriminaltechnischen Institut des Landeskriminalamtes durchgeführte Auswertung der gesicherten Spuren, insbesondere DNA-Spuren, führten zu dem Tatverdacht gegen den 31-jährigen Mann ohne festen Wohnsitz. Er wurde am Samstagabend nach intensiven Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen in Duisburg, in der Wohnung eines Bekannten, aufgespürt, dort durch ein Spezialeinsatzkommando der Polizei Nordrhein-Westfalen festgenommen und der Sonderkommission überstellt.
Das Amtsgericht Mannheim hat dem Tatverdächtigen am heutigen Tag den Haftbefehl eröffnet und in Vollzug gesetzt. Der Tatverdächtige hat bei der Haftvorführung keine Angaben gemacht. Im Anschluss wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Hintergründe der Tat, insbesondere das Motiv des 31-Jährigen, sind noch unklar. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg sind noch nicht abgeschlossen.