
Die Angestellten im Rathaus Adelsheim können künftig freitags freimachen, wenn sie ihre Arbeit auf die restlichen Wochentage verteilen. Außerdem werden die Öffnungszeiten ausgedehnt. (Archivbild)
Künftig wieder längere Öffnungszeiten
Adelsheim. (pm) Im Zuge der coronabedingten Schließungen hat die Stadt Adelsheim ein Terminvereinbarungssystem eingeführt und hat dies auch nach den Lockerungen beibehalten.
Man erhoffte sich davon, dass die Bürgerinnen und Bürger auf diesem Wege ihren Behördengang auf den für sie passenden Termin legen konnten. Außerdem wurde den Bürgerinnen und Bürgern bei der Terminbuchung bereits angezeigt, welche Dokumente sie zu ihrem Termin mitbringen müssen (z.B. bei der Ausstellung eines Reisepasses), sodass sie optimal vorbereitet zum Termin erscheinen können.
Gleichzeitig konnten sich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus ideal auf diesen Termin vorbereiten. Vor diesem Hintergrund hatte man auch die Öffnungszeiten des Rathauses reduziert (Dienstagvormittag und Donnerstag ganztags), weil geplant war, die Zeiten, in denen das Rathaus nicht offen war, exklusiv für die gebuchten Termine zur Verfügung zu haben.
Soweit die Theorie. Was bei Banken bereits Normalität ist und angenommen wird, hat sich im Rathaus nicht bewährt. Vor diesem Hintergrund werden die Öffnungszeiten des Rathauses zum 01. August wieder kräftig ausgedehnt.
Das Rathaus hat dann montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 8.00Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr bzw. 18.00 Uhr im Bürgerbüro geöffnet. Außerdem besteht weiterhin die Möglichkeit, mit dem jeweiligen Sachbearbeiter Termine außerhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.
Parallel zu der Ausweitung der Öffnungszeiten des Rathauses wird die Stadt Adelsheim zum 01. Auguste die Vier-Tage-Woche in der Verwaltung einführen. Wer will, hat künftig freitags frei. An der tarifvertraglich festgelegten Arbeitszeit und Bezahlung ändert sich hingegen nichts.
Die Vier-Tage-Woche bedeutet nicht, dass weniger gearbeitet wird, eine Vollzeitstelle umfasst auch künftig 39 Wochenstunden. Vielmehr bedeutet
dies, dass man seine Arbeit an vier Tagen die Woche erledigen kann, wenn man statt 7,8 Stunden pro Tag künftig 9,75 Stunden pro Tag arbeitet.
Da die gesetzlich vorgeschriebene tägliche Höchstarbeitsgrenze bei 10 Stunden liegt, sieht man rein rechnerisch, dass diese Reduzierung der Arbeitswoche nur für Angestellte möglich ist, für Beamte jedoch nicht – denn diese müssen 41 Stunden pro Woche arbeiten.
Dieses Arbeitsmodell wird nach Rücksprache mit dem Personalrat zunächst nur für die Verwaltung eingeführt. In anderen Bereichen herrschen aufgrund des Umfelds oder den Arbeitsanforderungen Zwänge, welche diesem Schritt entgegenstehen.
Das Ziel dieser Änderung der Arbeitsorganisation ist, die Stadt als Arbeitgeberin weiterhin attraktiv zu erhalten und sie den veränderten gesellschaftlichen Bedürfnissen anzupassen. Vor diesem Hintergrund wird man weiterhin prüfen, ob sich auch in den anderen Bereichen der Stadt sinnvolle Modelle der Arbeitszeitflexibilisierung finden