Verfahren wegen tödlicher Schüsse eingestellt

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

Mosbach/Tauberbischofsheim. (pm) Die Staatsanwaltschaft Mosbach hat das gegen fünf Polizeibeamte gerichtete Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den tödlichen Schüssen auf einen 38-jährigen Mann am 31.12.2024 in Tauberbischofsheim mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Der Getötete brachte am gleichen Tag zunächst einen Bagger auf einem Firmengelände in Grünsfeld in seine Gewalt und zerstörte mehrere auf dem Gelände abgestellte Fahrzeuge und Baumaschinen. Sodann flüchtete der Mann mit dem Bagger vor der Polizei, wobei er mehrere Straßensperren durchbrach, Warnschüsse ignorierte, drei Polizeibeamte verletzte und fünf Streifenwagen im Gesamtwert von etwa 160.000,00 EUR zerstörte, bevor er an einem Autohaus in Tauberbischofsheim, wo er ebenfalls erhebliche Sachwerte zerstörte, von der Polizei gestellt wurde.

Dort gaben zwei Polizeibeamte insgesamt vier Schüsse auf den Fahrer ab, von denen zwei Schüsse den linken Schulterbereich trafen und zu tödlichen Verletzungen führten. Der Mann verstarb trotz sofort eingeleiteter polizeilicher Rettungsmaßnahmen noch am Tatort (NZ berichtete).

Die Staatsanwaltschaft Mosbach leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen fünf Polizeibeamte ein, die während des Tatgeschehens Schüsse aus ihren Dienstwaffen abgegeben hatten. Den beiden Polizeibeamten, deren Schüsse zum Tod des Mannes geführt hatten, lag Körperverletzung im Amt mit Todesfolge zur Last.

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Die Ermittlungen gegen die drei weiteren Polizeibeamten, die Schüsse auf den Bagger und die Fahrerkabine abgegeben, den Fahrer jedoch nicht getroffen hatten, bezogen sich auf den Verdacht der versuchten gefährlichen Körperverletzung im Amt und der versuchten beziehungsweise vollendeten Sachbeschädigung.

Nach intensiven Ermittlungen, die unter Führung der Staatsanwaltschaft Mosbach von dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg verantwortet wurden, konnten die Abläufe während der Verfolgungsfahrt, insbesondere das Verhalten des später Verstorbenen sowie die polizeilichen Maßnahmen inklusive der einzelnen Schussabgaben bis hin zu den tödlichen Schüssen vollständig rekonstruiert werden.

Neben der Auswertung von Bodycam- Aufnahmen und den Angaben der beteiligten Polizeibeamten und zahlreicher privater Zeugen konnten die Ermittler dabei insbesondere auf fast 50 Videoaufnahmen von Bürgern, die über das eigens eingerichtete Hinweisportal der Polizei eingerichtet wurden, zurückgreifen.

Die Ermittlungen führten zu dem Ergebnis, dass die einzelnen Schussabgaben jeweils den für den Schusswaffengebrauch geltenden Bestimmungen des baden-württembergischen Polizeigesetzes entsprachen und damit gerechtfertigt waren.

Eine Weiterfahrt des später Getöteten mit dem als Waffe eingesetzten Bagger, unter dessen Einsatz der Getötete bis dahin u.a. bereits Verbrechenstatbestände verwirklicht hatte, war zum Zeitpunkt der Schussabgaben zwingend zu unterbinden und der Fahrer festzunehmen.

Es habe jederzeit eine auch tödlich verlaufende Verletzung der handelnden Beamten sowie eine Weiterfahrt des Baggers in die Innenstadt von Tauberbischofsheim gedroht, was es – nicht zuletzt angesichts des nur wenige Tage zurückliegenden Terrorangriffs auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg – zu verhindern galt.

Bei den auf den Fahrer gerichteten Schüssen zielten die Beamten nach eigenen Angaben jeweils auf den linken Arm, um ihn handlungsfähig zu machen, aber nicht zu töten. Diese Angaben erscheinen aufgrund der Einschussstellen im linken Schulterbereich plausibel. Mildere Mittel, mit denen der Bagger hätte aufgehalten werden können, standen den Polizeibeamten nicht zur Verfügung.

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