(Symbolbild – Envy936/Pixabay)
Buchen. (pm) Im April 2024 hat der Gemeinderat der Stadt Buchen einstimmig beschlossen, Richtung Hollerbach einen Waldfriedhof anzulegen. Ein Thema, das einen Nerv getroffen hat, weil sich viele Bürgerinnen und Bürger eine Alternative zu den traditionellen Friedhofsbestattungen wünschen. Nach einem aufwändigen Genehmigungsprozess steht nun fest: Ab Februar können dort Bestattungen erfolgen.
Der gesellschaftliche Wandel bewirkt, dass diese naturnahe Begräbnisform immer beliebter wird. Unter anderem, weil sie keine regelmäßige Grabpflege erfordert und auch nicht erlaubt. Für den Waldfriedhof wurden in einem rund 1,2 Hektar großen Gelände im Gewann „Wolfsgarten“ entsprechende Vorarbeiten geleistet. Ein Andachtsplatz und Parkplätze wurden angelegt, alles in bewusst schlichtem Stil. Auch der Wald ist Wald geblieben, Wege gibt es nicht.
Im Buchener Waldfriedhof können grundsätzlich nur Personen bestattet werden, die zuletzt Einwohner der Stadt Buchen waren. Die Bäume mit jeweils bis zu zehn Grabstellen – in denen je bis zu zwei Urnen beigesetzt werden können – können weder im Vorfeld reserviert noch ausgesucht werden. Ansonsten gelten analog der Buchener Friedhofssatzung die gleichen Regelungen wie für alle anderen Friedhöfe im Buchener Stadtgebiet auch.
Das Nutzungsrecht für eine Urnengrabstätte wird für die Dauer von 20 Jahren gemietet und kann verlängert werden. Die Gebühren unterscheiden sich nicht. Verhalten, das auf den sonstigen Friedhöfen nicht erlaubt ist, ist auch auf dem Waldfriedhof verboten. Mit einem Zusatz: Das Niederlegen von Gedenksteinen, Kränzen, Erinnerungsstücken und das Aufstellen von Grabmalen, Kerzen oder Lampen ist hier ausdrücklich nicht zulässig.
Das Betreten erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr, insbesondere in Bezug auf Bodenunebenheiten, Winterglätte und herabfallende Äste. Der Waldfriedhof ist naturgemäß nicht barrierefrei. Für eine „große“ Beisetzungsfeier mit vielen Menschen ist das Gelände ohnehin nicht geeignet; hierfür kann und sollte gegebenenfalls auf die Leichenhalle zurückgegriffen werden mit anschließender Beisetzung im kleinen Kreis.
Die Friedhofsordnung ist auf dem Andachtsplatz einzusehen. Hier befindet sich auch die Übersichtstafel, auf der nachgelesen werden kann, wer an welchem der mit einer Nummer versehenen Baum bestattet ist.
Die ortsüblichen Bestatter sind informiert und können Angehörige beim Wunsch nach einer Bestattung auf dem Waldfriedhof beraten.
