Halloween – Polizei ist unterwegs

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

Neckar-Odenwald-Kreis. Mit der Aufforderung „Süßes oder Saures“ wird am Vorabend von Allerheiligen wieder manch ein Erwachsener von umherziehenden Spukgestalten vor die Wahl gestellt, eine Süßigkeit zu spenden oder einen Streich gespielt zu bekommen. Doch „Saures“ kommt mitunter nicht nur auf die so aufgeforderten Erwachsenen sondern besonders auf jene zu, die Halloween nutzen um bei ihrer nächtlichen Tour über die Stränge zu schlagen und fremdes Eigentum beschädigen oder zerstören. Denn wer beispielsweise Pflanzen herausreißt, Wände beschmiert oder Gullydeckel entfernt, begeht eine Straftat und muss bei Strafmündigkeit (ab 14 Jahren) mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Neben strafrechtlichen Folgen kann es dabei rasch auch zu nicht bedachten zivilrechtlichen Folgen kommen. Daher sollten Eltern ihre Schützlinge bereits vor deren nächtlicher Tour erklären, wo die Grenzen sind, sie auf mögliche Folgen ihres Handelns aufmerksam machen und ihnen raten, dem Gruppenzwang bei überzogenen Scherzen nicht nachzugeben. Es beginnt damit, dass die Erziehungsberechtigten auch darauf achten sollten, mit welchen Utensilien sich die „Geister“ für ihre Halloween-Tour ausrüsten.
Ein wachsames Auge wird auch die Polizei im Landkreis auf die umherziehenden Gespenster haben, die in der Halloween-Nacht mit zusätzlichen Streifen unterwegs sein wird.


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