(Symbolbild – Planet Fox/Pixabay)
Hinweis zur Räum- und Streupflicht
Walldürn. (pm) Aufgrund der aktuellen winterlichen Witterung, die durch Schnee und stellenweise Glätte zu einer erhöhten Unfallgefahr führen kann, ruft die Stadt Walldürn alle Bürgerinnen und Bürger zur konsequenten Einhaltung der Räum- und Streupflicht auf. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum im Rahmen des praktisch Machbaren zu gewährleisten.
Gleichzeitig weist die Stadt darauf hin, dass der Winterdienst nach klaren Prioritäten erfolgt und nicht zeitgleich in allen Straßen eingesetzt werden kann. Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, ist es unerlässlich, Straßen und Zufahrten für Räum- und Streufahrzeuge freizuhalten.
Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger
Gemäß der geltenden Streupflicht-Satzung sind die Straßenanlieger verpflichtet, die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege werktags in der Zeit von 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr von Schnee und Eis zu befreien und bei Glätte entsprechend zu streuen. Dabei ist ein ausreichend breiter, sicher begehbarer Streifen freizuhalten.
Der geräumte Schnee ist am Gehwegrand oder an der Bordsteinkante zu lagern und darf nicht auf die Fahrbahn verbracht werden. Diese Regelungen dienen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und sind ein wichtiger Bestandteil der gemeinsamen Verantwortung für einen funktionierenden Winterdienst.
Winterdienst mit Augenmaß
Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme, dass Kommunen jederzeit alle Straßen und Gehwege eisfrei halten müssten. Der kommunale Winterdienst beginnt in der Regel in den frühen Morgenstunden bereits gegen 04:00 Uhr und endet am Abend gegen 21:00 Uhr.
Insbesondere bei plötzlich auftretenden Wetterlagen wie Blitzeis ist zu berücksichtigen, dass gefrierender Regen innerhalb kürzester Zeit einsetzen kann. In solchen Fällen kann nicht erwartet werden, dass sofort und flächendeckend gestreut wird. Die Stadt ist verpflichtet, zeitnah zu reagieren und nach Prioritäten vorzugehen – eine sofortige Beseitigung jeder Gefahrenstelle ist jedoch nicht möglich.
Freie Bahn für Räum- und Streufahrzeuge
Leider kommt es in einigen Straßen zu Problemen durch falsch geparkte Fahrzeuge, die die Durchfahrt für Räum- und Streufahrzeuge erheblich erschweren oder unmöglich machen. Für den Winterdienst ist eine freie Durchfahrtsbreite von mindestens 3,50 Metern erforderlich – in Kurven oft sogar mehr. Besonders beim versetzten Parken muss auf ausreichenden Platz geachtet werden.
Die Stadt Walldürn appelliert daher eindringlich an alle Verkehrsteilnehmer, ihre Fahrzeuge so zu parken, dass der Winterdienst seine Arbeit effektiv und zügig erledigen kann.
