Öltanks hochwassersicher machen

Neckar-Odenwald-Kreis. In vielen Gemeinden des Neckar-Odenwald-Kreises wurden kürzlich Hochwassergefahrenkarten (HWGK) veröffentlicht. Auch im Internet sind diese HWGK einsehbar, und zwar unter folgendem Link: http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/71525.

Darin werden alle Flächen gezeigt, die von sogenannten „Hochwasserereignissen“ in unterschiedlicher Häufigkeit und Intensität überflutet werden. Sie dienen dazu, die vom Hochwasser Betroffenen und die für den Hochwasserschutz zuständigen Stellen zu informieren und zu sensibilisieren, gezielt Vorsorge zu betreiben.

Für die hochwassergefährdeten Gebiete gelten für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen besondere  Vorschriften. Dies betrifft vor allem Besitzer von Heizöltanks.

Tatsächlich sind speziell Heizöltanks und andere Lagebehälter bei Hochwasser verschiedenen Gefahren ausgesetzt.  Durch den Auftrieb können sie umkippen, Leitungen können abreißen  – Heizöl tritt aus. Die Tanks können durch den Wasserdruck auch eingedrückt werden, wodurch das Öl verdrängt wird und nach außen gelangt. Umgedreht kann durch Entlüftungsöffnungen Wasser in die Tanks eindringen, das Heizöl wird wieder verdrängt und verschmutzt die Umwelt. Zudem können Tanks auch durch schwimmende Gegenstände oder durch Treibgut so beschädigt werden, dass Öl austritt.


Dieses ausgetretene Heizöl kann schon allein an Gebäuden große Schäden verursachen, die nur mit hohen Kosten saniert oder erneuert werden können. Das gleiche gilt für Umweltschäden, deren Beseitigung zudem langwierig oder gar nicht in vollem Umfang möglich ist. Da hier die sogenannte „Gefährdungshaftung“ gilt, haftet der Besitzer des Tanks für die verursachten Schäden – und zwar unabhängig von einem eigenen Verschulden.

Spätestens zehn Jahre nach der Auslegung der Hochwassergefahrenkarten müssen alle Heizöltanks und sonstige Lager wassergefährdender Stoffe in den entsprechenden Gebieten so umgerüstet sein, dass ein Hochwasser keinen Schaden mehr verursachen kann. Bei einer wesentlichen Veränderung der Anlage tritt diese Pflicht mit dieser Veränderung ein.

Daher sollte jeder Besitzer von Heizöltanks im hochwassergefährdeten Gebiet überdenken, welche Vorsichtsmaßnahmen zu treffen sind. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Ansätze: Zum einen kann die Tankanlage so ausgebaut werden, dass sie durch eine Überflutung nicht beschädigt wird. Dazu müssen dafür zugelassene Tanks durch am Boden oder an der Decke verankerte Stahlkonstruktionen auftriebssicher gemacht werden, soweit dies statisch möglich ist. Auch die Rohrleitungen müssen auftriebssicher befestigt und die Tankentlüftung muss über den maximalen Hochwasserstand geführt werden. Der Heizbrenner ist an eine hochwassersichere Stelle zu verlagern.

Eine andere Möglichkeit wäre die Abdichtung des Kellers, damit kein Hochwasser eindringen kann. Dazu müssten Wände, Boden, Fensteröffnungen und Türen komplett dicht bzw. dicht zu verschließen und statisch in der Lage sein, die enormen Auftriebs- und Druckkräfte aufzunehmen.

Das Umweltministerium hat entsprechende Infos in einer ausführlichen Broschüre mit dem Titel „Hochwasservorsorge in Baden-Württemberg – Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ herausgegeben, die auf der Internetseite des Umweltministeriums kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden kann (http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/11149). Fragen dazu beantwortet auch Georg Pilgram vom Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises (Telefon 06261/841780, E-Mail ge***********@ne*******************.de)

Umwelt

Bewegungsjagd gegen die Schweinepest
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