Mosbach. (pm) Das Mosbacher Landgericht hat unter dem Vorsitz von Dr. Alexander Ganter einen Angeklagte wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, schwerer sexueller Nötigung und exhibitionistischer Handlungen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung wurde vorbehalten.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren und 9 Monaten und den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung beantragt. Die Verteidigung hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von nicht mehr als 5 Jahren und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beantragt.
Der 44-jährige Angeklagten hatte im August 2013 eine Frau unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt und vergewaltigt (NZ berichtete), in einem Ladengeschäft onaniert und eine Passantin an ihre Geschlechtsteile gefasst zu haben.