Wildunfall nicht gemeldet

Ermittlungen gegen Fahrzeugführer

Adelsheim. (ots) Ermittlungen hinsichtlich eines Verstoßes gegen das
Landesjagdgesetz führen derzeit die Beamten des Polizeipostens
Adelsheim. Dort wurde am Mittwochmorgen gegen 06:00 Uhr von einem
Verkehrsteilnehmer ein totes Reh auf der Bundesstraße 292 zwischen
Schefflenz und Adelsheim gemeldet. Vor Ort fanden die Beamten kurz
nach dem dortigen Waldparkplatz den Rehkadaver auf der Straße.
Hinweise auf den verantwortlichen Fahrzeugführer gab es nicht. Nach
den geltenden Bestimmungen des Landesjagdgesetzes sind Führer von
Fahrzeugen verpflichtet, Unfälle mit Schalenwild (Anmerkung: Anbei
die Definition: Schalenwild – Das Schalenwild umfasst in unserer
Region die Wildarten Rot-, Dam-, Reh- und Schwarzwild ) unverzüglich
der Polizei, dem Jagdausübungsberechtigten oder der Gemeindebehörde
zu melden. Verstöße dagegen können mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro
geahndet werden. Die Polizei in Adelsheim, Telefon 06291 648770,
sucht Zeugen, die Hinweise zum Wildunfall geben können. In der Zeit
zwischen Dienstagmorgen, 02:00 Uhr, und Mittwochmorgen, 04:30 Uhr,
wurden zwischen Miltenberg und Walldürn, zwischen Höpfingen und
Walldürn und zwischen Merchingen und Osterburken drei weitere
Wildunfälle gemeldet. In zwei Fällen konnten die Rehe, die in die
Fahrbahnen gesprungen waren, verletzt entkommen; ein Tier blieb tot
auf der Straße liegen. Die Sachschäden an den drei beteiligten Pkws
liegen bei rund 3.500 Euro.

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