Hundekot landet im Kochtopf

Vom Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen

Neckar-Odenwald-Kreis. (lra) Jedermann hat ein Recht auf Erholung in der freien Landschaft. Dazu gehören auch landwirtschaftlich genutzte Flächen wie Ackerland und Grünland. „Dabei sollte aber jeder durch sein Verhalten dazu beitragen, dass Natur und Landschaft pfleglich genutzt und vor Schäden bewahrt werden“, mahnt Dirk Büttner vom Fachdienst Landwirtschaft des Landratsamtes: „Deshalb sollte das Betreten landwirtschaftlich genutzter Flächen auf die Zeiten ohne Nutzung beschränkt sein. Denn immerhin werden hier hochwertige Nahrungsmittel, Futtermittel und Rohstoffe produziert.“

Als Nutzzeiten gelten auf Ackerland die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte. Das ist  bei Wintergetreide je nach Getreideart die Zeit zwischen September/Oktober und der Ernte im Juli/August, bei Sommergetreide etwa die Zeit von März bis August/September. Winterraps wird ab Mitte August gesät und je nach Witterung im Juli/August des Folgejahres geerntet. Über die gleiche Zeit erstreckt sich somit die Nutzungszeit. Bei Grünland beginnt die Nutzungszeit etwa Ende März, also mit Beginn des Wachstums und endet im Oktober/November.
Aktuell steht der Mais in voller Pracht und gerade Kindern macht es großen Spaß, sich zwischen den hohen Stängeln zu verstecken. Aber auch hier sollte kein Schaden verursacht werden analog der überall zu findenden, sinnlos ausgerissenen Maiskolben, bei denen hinterher regelmäßig festgestellt wird, dass Zuckermais oder der Mais aus der Dose doch besser schmeckt.
Das Befahren landschaftlich genutzter Flächen ist im Übrigen ganzjährig tabu. Leider halten sich zwecks Abkürzung oder „einfach so“ viele nicht daran. Gerade Quads oder die mittlerweile allgegenwärtigen SUV (geländegängige Sport- und Nutzfahrzeuge) verursachen hier Schäden.

Leider erfreuen sich auch Wirtschaftswege, die landwirtschaftlich genutzte Flächen durchziehen, diesbezüglich wachsender Beliebtheit. Generell sind – neben dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr – nur das Wandern und das Fahren mit Fahrrädern auf diesen Wegen erlaubt.

Besonders problematisch wird es, wenn Grünland und Flächen für Grünfutter als Auslauf für Hunde genutzt wird, die hier ihr „Geschäft“ erledigen und so das Futter für Rinder, Pferde, Schafe und Ziegen verunreinigen. „Leider fehlt vielen Hundehaltern hier jegliche Einsicht“, weiß Dirk Büttner aus Gesprächen mit Landwirten: „Viele fühlen sich diesbezüglich durchaus im Recht und vergessen dabei, dass das, was ihre Hunde gerade verunreinigen, irgendwann über Umwege vielleicht auch auf ihrem Teller landet.“ 

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