Mosbach: Gesamtelternbeirat löst sich auf


 
 Mosbach. (pm) Der Gesamtelternbeirat Mosbach ist das höchste Gremium der Elternvertreter des Schulträgers Stadt Mosbach. Der 22-köpfige Beirat setzt sich aus Elternbeiratsvorsitzende der zwölf städtischen Schulen zusammen und vertritt die Anliegen und Interessen der Eltern nach außen hin.
 
 In der Sitzung vom 25.11.2015 standen turnusmäßig Neuwahlen an. Da die bisherige 1. Vorsitzende bei der Sitzung nicht anwesend und im Vorfeld auch nicht erreichbar war und der bisherige 2. Vorstand seine Wahleigenschaft verloren hat, da er nicht mehr Mitglied des Schulelternbeirats ist, mussten neue Vorsitzende gesucht werden. Von den anwesenden wählbaren Elternbeiräten hat sich allerdings niemand gefunden, der bereit war, solch ein Amt zu übernehmen. Aus diesem Grunde muss der Gesamtelternbeirat aufgelöst werden.
 
 Als Vertreter des Schulträgers bedauert Oberbürgermeister Michael Jann diese Entwicklung. Sein herzlicher Dank gilt dem großen Einsatz und der bislang geleisteten Arbeit des Gremiums. Gleichzeitig weist die Stadt Mosbach darauf hin, dass ein Gesamtelternbeirat – sofern sich Elternbeiräte finden, die sich zur Verfügung stellen – jederzeit wieder einberufen bzw. neu gegründet werden kann. Die vorhandenen Mittel des Beirats – laut Kassenbericht 1.224,56 Euro – werden zunächst treuhänderisch vom bisherigen GEB verwaltet. Sollte sich im neuen Schuljahr 2016/17 erneut kein Gesamtelternbeirat bilden, werden die Mittel den jeweiligen Fördervereinen der städtischen Schulen zur Verfügung gestellt.
 
 

Werbung

Umwelt

Top

Genehmigung für Windpark Waldbrunn erteilt

Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]

[…]

Von Interesse