Landgericht verurteilt zwei Polizisten

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

Schuldspruch wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung im Amt

Mosbach/Wertheim. (pm) Von der Großen Strafkammer des Landgerichts Mosbach unter dem Vorsitz von Dr. Alexander Ganter mussten sich heute zwei Polizeibeamte im Alter von 40 bzw. 50 Jahren verantworten.

Nach der Beweisaufnahme hielt es die Kammer für erwiesen, dass die Angeklagten am 12.03.2014, gegen 11:25 Uhr, in Ausübung ihrer Diensttätigkeit im zivilen Dienstfahrzeug auf der K 2879 unterwegs waren. Auf einem kurvenreich verlaufenden Straßenabschnitt wurden sie von ihren späteren Opfer mit dessen Fahrzeug überholt. Die Angeklagten hatten sich dann entschlossen, den Geschädigten aufgrund seiner vermeintlich rasanten Fahrweise einer Fahrzeugkontrolle zu unterziehen. Vor dessen Wohnhaus in Wertheim angekommen, hatte der von den Angeklagten angesprochene Geschädigte gebeten, vor der Fahrzeugkontrolle zur Toilette gehen zu dürfen. Dies ignorierten die Beamten und bestanden stattdessen auf das Vorzeigen des Führerscheins und der Fahrzeugpapiere.

Auch nachdem der Geschädigte ein Mäppchen auf die die Motorhaube gelegt und erneut den Toilettengang erbeten hat, wurde ihm untersagt sein Haus zu betreten. Stattdessen wollten die Polizisten den Geschädigten, wider besseren Wissens behauptend, dass der Geschädigte Alkohol getrunken habe, einer Alkoholkontrolle unterziehen. Als der Geschädigte, der einer Alkoholkontrolle zustimmte, sich nun in sein Haus und zur Toilette habe begeben wollen, verstellte ihm ein Angeklagter den Weg. Da der Geschädigte seinem dringenden Bedürfnis nachkommen wollte, gab es ein Gerangel, infolgedessen die Angeklagten, dem Geschädigten Handschellen anlegen wollten. Nun hatte das Opfer seinen Stuhlgang nicht mehr halten können. Im weiteren Verlauf wurde der Geschädigte von den Angeklagten gewaltsam zu Boden gebracht und gefesselt.

Eine im Anschluss beim Geschädigten durchgeführte Alkoholkontrolle erbrachte 0,00 Promille. Durch das Anlegen der Handschließe hatte der Geschädigte Schmerzen und Rötungen an den Handgelenken erlitten. Darüber hinaus zog sich der Wertheimer Abschürfungen am Ring- und am kleinen Finger der rechten Hand sowie Kratzer am Handrücken zu.

Den Angeklagten war bewusst, dass die an den Geschädigten gerichtete dienstliche Anordnung, nicht ins Haus gehen zu dürfen, sowie die Vollziehung jener Anordnung mittels unmittelbaren Zwangs rechtwidrig gewesen ist, so die Erkenntnis der Strafkammer.

Wegen Körperverletzung im Amt wurde der 40- jährige Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss der Angeklagte 9.000 Eiro in monatlichen Raten von 1.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Der 50-jährige Angeklagte wurde ebenfalls wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt, die er in monatlichen Raten von 1.000 Euro bezahlen kann.

Außerdem wurde eine rechtswidrige Verfahrensverzögerung festgestellt.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung des 40-jährigen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten und eine Verurteilung des 50-jährigen Angeklagten zu einer Freiheitsstraffe von acht Monaten beantragt, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Außerdem hatte sie beantragt, den Angeklagten die Zahlung eines an den Geschädigten Schmerzensgeldes in Höhe von 1.500 bzw. 1.000 Euro auf zu erlegen.

Die Verteidiger hatten jeweils Freispruch gefordert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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