Der neue Strafzettel der Stadt Buchen gibt gleich die wichtigsten Informationen über Art des Fehltritts und Höhe des Verwarnungsgeldes preis. (Foto: pm)
Neue Strafzettel der Stadt Buchen
Buchen. (pm) Wer ein „Knöllchen“, also einen Strafzettel zum Beispiel für falsches Parken erhält, ärgert sich in aller Regel. Bisher kam zu dem Ärger noch die Ungewissheit, was genau man sich zu Schulden hat kommen lassen bzw. wie hoch die Geldbuße ausfällt. Wenigstens diese Ungewissheit entfällt künftig: Ein neues Verfahren des Vollzugsdienstes der Stadt Buchen hält alle Infos parat. Anstatt einen allgemeinen Infozettel hinter die Scheibenwischer, dem rund eine Woche später die eigentliche Verwarnung samt Anhörung per Post gefolgt ist, drucken die Mitarbeiter des Vollzugsdienstes künftig nämlich die Strafzettel direkt an Ort und Stelle aus samt allen nötigen Informationen einschließlich Aktenzeichen und Bankverbindung.
Dieses neue Dokument, mit dem die Parksünder auf ihr Fehlverhalten hingewiesen werden, sieht auf den ersten Blick aus wie ein Kassenbon. Tatsächlich steht dort auch der „Preis“ bzw. die Höhe des Verwarnungsgeldes. Zudem ist auf dem Ausdruck aufgeführt, gegen welche Vorschrift der Straßenverkehrsordnung verstoßen worden ist.
Die Handhabung ist einfach. Wird innerhalb der angegebenen Frist von einer Woche bezahlt, gilt dadurch der Verstoß als eingeräumt und die Sache ist erledigt. Im Übrigen wird künftig wieder im annähernd üblichen Umfang kontrolliert werden. In den letzten Wochen hat die Stadtverwaltung vor allem auch die die Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs zurückgefahren, weil coronabedingt andere Themen im Vordergrund standen.