Acht Anzeigen für 17-Jährigen

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

Heidelberg.  (ots) Gleich achtmal gelangte ein 17-jähriger Fahrer am späten Mittwochabend zur Anzeige – dabei hatte er zunächst nur vergessen das Licht während der Fahrt einzuschalten. Gegen 23:30 Uhr wurden Beamten des Polizeireviers Heidelberg-Mitte auf einen Pkw in der Ringstraße aufmerksam, der ohne Licht fuhr. Bei der anschließenden Kontrolle wies sich der junge Mann, wie sich später herausstellte mit einem Ausweis und Führerschein einer anderen Person, aus. Tatsächlich war der Fahrer nämlich erst 17 Jahre alt und nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Als der 17-Jährige für einen Atemalkoholtest aus dem Fahrzeug stieg, wurden die Uniformierten auf Verpackungsmaterial eines Schlagstocks aufmerksam. Bei der Nachschau wurde ein Teleskopschlagstock im Fußraum und ein weiterer in der Jackentasche des mit 0,14 Promille leicht Alkoholisierten sichergestellt. Dem nicht genug wurden zudem eine kleine Menge Marihuana und mehrere Testosteron-Ampullen sowie Spritzen im Auto fest- und sichergestellt. Der 17-Jährige wurde zum Polizeirevier verbracht, wo ihn später seine Mutter abholte. Der junge Mann muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der falschen Namensangabe, der missbräuchlichen Verwendung von Ausweispapieren, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, wegen des verbotenen Führens eines Teleskopschlagstocks und wegen des verbotenen Besitzes von Testosteron strafrechtliche verantworten. Zudem wird ermittelt, ob die Ausweispapiere gestohlen wurden und das Fahrzeug unbefugt in Gebrauch genommen wurde.

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Genehmigung für Windpark Waldbrunn erteilt

Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]

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