Gemeinderat ändert eigenen Beschluss

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Die pinkschraffierten Flächen sind grundsätzlich für Windkraftanlagen geeignet. In Waldbrunn sind es Flächen im Markgrafenwald, am Katzenbuckel, am Matzenberg und zwischen Schollbrunn und Zwingenberg. (Grafik: ifk/Repro: Hofherr)
Waldbrunn.  Drei Wochen nach der ersten Abstimmung zum neuen Flächennutzungsplan für Windkraft im Gemeindeverwaltungsverband Binau, Neckargerach, Waldbrunn und Zwingenberg, stand das Thema erneut auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung.

Bei der ersten Abstimmung Anfang März hatten SPD und UBW für eine Mehrheit gesorgt. Die CDU stimmte dagegen, da der Abstand zu den Weilern Dielbach-Post sowie Unter- und Ober-Höllgrund mit 400 Metern zu knapp sei. Andreas Geier hatte argumentiert, dass die Höhe der Windkraftanlagen zu einem massiven Bedrängungswirkung entstehe.

Nun war Jürgen Glaser, vom Büro IFK aus Mosbach, erneut nach Waldbrunn gekommen, um die Planungen erneut vorzustellen. Dieses Mal jedoch mit den Abständen, die von der CDU gewünscht waren.

UBW-Gemeinderätin Elisabeth Diemer hatte für dieses Vorgehen kein Verständnis, hatte man doch bereits einen Beschluss gefasst. SPD-Vertreter Norbert Bienek wies auf die veränderte Lage aufgrund der Energieversorgung mit russischem Gas. Deshalb müsse man alternative Energiegewinnung forcieren, ohne dabei persönliche Befindlichkeiten zu berücksichtigen.

Bürgermeister Markus Haas merkte an, dass es nicht nur um die neuen Abstände gehe, sondern auch Flächen mit weniger als 20 ha nicht mehr ausgewiesen werden.

Mit der neuen Planung ergibt sich unter Berücksichtigung von harten Kriterien (Gesetze) und kommunalen/weichen Kriterien (angepasst Abstände) im knapp 7.000 Hektar (ha) großen Gebiet in den Verwaltungverbandsgemeinden eine Potenzialfläche von 403 ha; diese Fläche entspricht 5,8 Prozent der Gesamtfläche.

Unter Berücksichtigung alle Kriterien kristallisierten sich sechs Gebiete heraus, die für Windkraftanlagen grundsätzlich in Frage kommen. Hierzu gehören auf Waldbrunner Gemarkung Flächen im Markgrafenwald bei Mülben mit 85 ha und 61 ha, am Katzenbuckel sind 59 ha geeignet, am Matzenberg bei Dielbach-Post haben 61 ha das entsprechende Potenzial und zwischen Schollbrunn und Zwingenberg werden 20 ha ausgewiesen.

Wenn auch die Verbandsversammlung dem Konzept zustimmt, geht der Flächennutzungsplan Windkraft in die Offenlage. Dann haben Behörden, Bürger und Vereine bzw. Initiativen die Möglichkeit ihre Kritikpunkte bzw. Änderungsvorschläge einzubringen.

Notwendig wurde diese neuerliche Beschäftigung mit dem Thema Windkraft aufgrund von Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Das Gericht hatte geurteilt, dass der Regionalplan der Metropolregion Rhein-Neckar nicht über Windkraftflächen entscheiden darf. Daher beginnt man mit dem Thema wieder von vorn.

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