Notiz schützt nicht vor Strafverfolgung

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

 Rittersbach.  (ots) Vermutlich gut gemeint hat es eine Person, nachdem sie zwischen Freitagvormittag und Samstagnachmittag in der Mittelstraße in Rittersbach gegen eine Audi gefahren ist. Die unbekannte Person hinterließ an dem beschädigten Wagen ein Hinweis und eine Telefonnummer. Da diese jedoch vermutlich fehlerhaft ist, konnte der Besitzer des Audis die für den Schaden verantwortliche Person nicht erreichen und meldete den Unfall der Polizei.

Diese versucht nun herauszufinden, wer gegen den rechten hinteren Kotflügel des Audis gefahren ist. Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 06261 8090 beim Polizeirevier Mosbach zu melden.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass das Hinterlassen einer Notiz an einem Fahrzeug nicht vor Ermittlungen wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort schützt und auf den oder die Geschädigte gewartet beziehungsweise die Polizei verständigt werden muss.

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