Abkochgebot für das Stadtgebiet Eberbach, Lindach, Friedrichsdorf,
Gaimühle sowie Teile von Pleutersbach und Rockenau. (Symbolbild – Pixabay)
** Eberbach.** (pm) Am Dienstag, 21. November, fanden im gesamten Eberbacher Ortsnetz Trinkwasseruntersuchungen statt. Am Mittwoch wurden die Städtischen Dienste Eberbach durch das Probeentnahmelabor informiert, dass in den Trinkwasserproben des Ortsnetzes Eberbach eine mikrobiologische Belastung durch coliforme Keime festgestellt wurde. Eine Verunreinigung des Ortsnetzes Eberbach wird daher nicht sicher ausgeschlossen.
Aus diesem Grund hat das Gesundheitsamt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis bis auf Weiteres ein vorbeugendes Abkochgebot erlassen.
Dies betrifft das Stadtgebiet Eberbach, die Stadtteile Lindach, Friedrichsdorf, Gaimühle, Pleutersbach (nur Neckarrain) und Rockenau (nur Rockenauer Straße).
Dabei ist zu beachten, dass das Wasser kurz aufsprudeln muss. Das gleiche gilt für solches Wasser, das zwar nicht zum Trinken bestimmt ist, aber bei der Herstellung, Bearbeitung, Abfüllung oder Verpackung von Lebensmitteln unmittelbar oder mittelbar mit diesen in Berührung kommt, wie beim Putzen von Salat, Obst, Gemüse, bei der Zahnreinigung sowie für die Reinigung von Geräten oder Gefäßen.
Darüber hinaus hat das Landratsamt Rhein-Neckar weitere vorbeugende Maßnahmen angeordnet, die von den Städtischen Diensten Eberbach umgesetzt werden.
Dazu gehören die vorbeugende Chlorierung der genannten Bereiche, die Beprobung des Ortsnetzes zum Nachweis der Keimfreiheit und die regelmäßige Kontrolle des Chlorgehalts.
Das Landratsamt teilt außerdem mit, dass mit Chlor desinfiziertes Wasser für Aquarien ungeeignet ist.
Weitere Schritte zur Abklärung der Befunde sind durch die Städtische Dienste Eberbach bereits in die Wege geleitet worden. Bis zur Klärung und offiziellen Aufhebung bleibt das Abkochgebot aus Sicherheitsgründen bestehen.
