Falsche Lehrerin in U-Haft

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

Heidelberg. (ots) Bereits im Oktober 2024 ging bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg eine Strafanzeige der Targobank AG ein, in der der damals 40-jährigen Beschuldigten vorgeworfen wurde, mit gefälschten Gehaltsnachweisen versucht zu haben, ein Darlehen über 25.000 Euro zu erlangen. In den Gehaltsnachweisen war eine Privatschule der Metropolregion als Arbeitgeber angegeben.

Die daraufhin geführten Ermittlungen ergaben zunächst, dass die Beschuldigte tatsächlich über die behauptete Anstellung verfügte, allerdings die Höhe der Einkünfte verfälscht hatte. Außerdem stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass das Bundeszentralregister erhebliche Voreintragungen hinsichtlich der Verdächtigen aufwies, woraufhin die entsprechenden Akten beigezogen wurden.

Es ergab sich, dass die Beschuldigte im Jahre 2021 in Rheinland-Pfalz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, da sie sich mit gefälschten Universitätsabschlüssen Zugang zum Referendariat erschlichen hatte. Ende 2023 war sie zudem in Heidelberg zu einer weiteren Bewährungsstrafe wegen Urkundenfälschung verurteilt worden.

Weitere Ermittlungen an der Privatschule ergaben, dass die Täterin von 2021 bis 2024 als Lehrerin beschäftigt war, ohne über die erforderliche Qualifikation zu verfügen. Hierbei soll sie über 143.000 Euro (Gehaltszahlungen und Beiträge zur Sozialversicherung) erlangt haben.

Nachdem sie ihre Anstellung verloren hatte, weil ihr insbesondere vorgeworfen wurde, Krankmeldungen gefälscht und Gelder der Schüler veruntreut zu haben, zog die Beschuldigte um und begann im Saarland – wiederum unter Vorlage gefälschter Zeugnisse – ab Januar 2025 eine erneute Tätigkeit als Lehrerin an einer Privatschule. Dort wurde ihre fehlende Qualifikation im April 2025 entdeckt und sie wurde fristlos gekündigt.

Nach Bekanntwerden des Umfangs der im Raum stehenden Vorwürfe und Übernahme des Verfahrens wegen der Taten im Saarland beantragte die Staatsanwaltschaft Heidelberg im September einen Untersuchungshaftbefehl wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr beim Amtsgericht Heidelberg, welches diesen am 19. September 2025 erließ. Außerdem wurde ein Vermögensarrest in Höhe von 150.000 Euro erlassen.

Am 25. September 2025 begab sich die Beschuldigte zu einer Polizeidienststelle in Rheinland-Pfalz, um einen Verkehrsunfall anzuzeigen. Da der aufnehmende Beamte Kenntnis von dem vorliegenden Haftbefehl hatte, wurde sie dort festgenommen und zur Ermittlungsrichterin nach Heidelberg verbracht, die den Haftbefehl in Vollzug setzte.

Die weiteren Ermittlungen, insbesondere zu den Taten im Rahmen ihrer Beschäftigung im hiesigen Raum sowie zur Ermittlung von Vermögenswerten der Beschuldigten durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg, der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg sowie der Zentralstelle für Finanzermittlungen Heidelberg, dauern an.

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